Vorsicht bei urheberrechtlich geschütztem Material und Markenrechten
Wenn Sie Content mit fremde Marken oder urheberrechtlich geschütztem Material aus dem Ausland erstellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über die Berechtigungen verfügen. Unterschiede im Marken- und Urheberrecht können dazu führen, dass bestimmte Inhalte in einem Land zulässig, in einem anderen jedoch rechtswidrig sind.
Datenschutz: DSGVO trifft auf internationale Regelungen
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für deutsche Content Creatoren, wenn sie mit außerhalb der EU ansässigen Unternehmen zusammenarbeiten. Gleichzeitig müssen Sie die Datenschutzgesetze des jeweiligen Partnerlandes beachten. Die USA, zum Beispiel, haben andere Standards, was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft.
Tipp: Arbeiten Sie mit Tools und Plattformen, die DSGVO-konform sind, und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen des Landes, in dem Ihr Kooperationspartner sitzt.