Grundstücksrecht & Immobilienrecht nach türkischem Recht:
Sachverhalt:
Ein deutscher Staatsbürger, Herr Müller, möchte in der Türkei ein Ferienhaus in der Nähe von Antalya erwerben. Er hat ein passendes Grundstück gefunden und sich mit dem türkischen Verkäufer, Herrn Yılmaz, über den Kaufpreis geeinigt. Herr Müller ist jedoch unsicher, wie er den Kaufvertrag abschließen und das Eigentum an dem Grundstück rechtlich korrekt erwerben kann.
Rechtliche Problematik:
1. Grundstückserwerb durch Ausländer: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss Herr Müller als Ausländer für den Erwerb eines Grundstücks in der Türkei erfüllen?
2. Kaufvertrag: Wie muss ein rechtsgültiger Kaufvertrag für ein Grundstück nach türkischem Recht aussehen? Welche Punkte sind unbedingt zu beachten?
3. Eigentumsübertragung: Wie erfolgt die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf Herrn Müller? Welche Behörden sind daran beteiligt?
4. Grundbuch: Welche Rolle spielt das Grundbuch bei der Eigentumsübertragung? Welche Bedeutung hat der Eintrag im Grundbuch?
5. Steuern und Gebühren: Welche Steuern und Gebühren fallen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb an?
Lösung:
1. Grundstückserwerb durch Ausländer: Ausländer können in der Türkei grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen Grundstücke erwerben. Herr Müller muss sich zunächst beim Grundbuchamt (Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü) erkundigen, ob das gewünschte Grundstück für Ausländer zum Erwerb freigegeben ist. Zudem benötigt er eine türkische Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.
2. Kaufvertrag: Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss in türkischer Sprache abgefasst und notariell beglaubigt werden. Wichtige Punkte sind:
* Genaue Beschreibung des Grundstücks
* Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
* Vereinbarungen über eventuelle Belastungen des
Grundstücks
1. Gewährleistung des Verkäufers
2. Eigentumsübertragung: Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Eintragung im Grundbuch. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Zahlung des Kaufpreises muss Herr Müller beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung stellen.
3. Grundbuch: Das Grundbuch ist das zentrale Register für Grundstücksrechte in der Türkei. Die Eintragung im Grundbuch hat konstitutive Wirkung, d.h. erst mit der Eintragung wird Herr Müller rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks.
4. Steuern und Gebühren: Im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, wie z.B. die Grunderwerbsteuer (Tapu Harcı) und die Notar- und Grundbuchgebühren.
Empfehlung:
Herr Müller sollte sich vor dem Grundstückserwerb unbedingt von einem türkischen Anwalt, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist, beraten lassen. Der Anwalt kann ihm bei der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen, der Gestaltung des Kaufvertrags und der Durchführung der Eigentumsübertragung behilflich sein.