ThomasLloyd-Anleger: Rückzahlungen bleiben aus – Jetzt rechtliche Schritte einleiten!
Stuttgart,14.02.2025 –
Viele Anleger der ThomasLloyd Cleantech Fonds stehen derzeit vor finanziellen Unsicherheiten, da Ausschüttungen gestoppt und Rückzahlungen verweigert werden. Zudem häufen sich Mahnbescheide gegen Anleger, in denen Fondsgesellschaften ausstehende Einlagen fordern.
Was sollten betroffene Anleger tun?
Wenn Sie eine Mahnung oder einen Mahnbescheid von einem Cleantech-Fonds erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
✔ Mahnbescheid nicht ignorieren – Widerspruch innerhalb von 14 Tagen einlegen? Wird kein Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wer eine Zwangsvollstreckung verhindern will, sollte spätestens jetzt binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.
✔ Vertragliche Grundlage prüfen – Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
✔ Widerruf oder Kündigungsmöglichkeiten klären – Je nach Vertragslage kann ein Ausstieg möglich sein, vor allem bei Falschberatung!
✔ Aufrechnung prüfen – Bestehen Gegenansprüche, etwa wegen fehlerhafter Beratung oder Schadensersatz?
✔ Fehlende Jahresabschlüsse anmahnen – Viele Cleantech-Gesellschaften haben keine aktuellen Berichte veröffentlicht
✔ Rechtliche Beratung einholen – Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzen
Zahlreiche Anleger der ThomasLloyd-Gruppe warten weiterhin vergeblich auf Ausschüttungen oder Rückzahlungen. Während die Fondsgesellschaften Verzögerungen mit Liquiditätsengpässen oder geplanten Umstrukturierungen begründen, konnten bereits mehrere Anleger ihre Ansprüche gerichtlich erfolgreich durchsetzen.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit betroffene Investoren und zeigt die wichtigsten rechtlichen Handlungsoptionen auf.
Betroffene Kapitalanlagen und aktuelle Entwicklungen
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CT Infrastructure Holding Limited: Anleger wurden ohne vorherige Information in eine britische Gesellschaft überführt. Der angekündigte Börsengang blieb aus.
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ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Ausschüttungen gestoppt, Rückzahlungen verweigert. Eine geplante Verschmelzung mit einer niederländischen Gesellschaft könnte Klagen erschweren.
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Cleantech Infrastruktur GmbH: Zinszahlungen eingestellt, Rückzahlungen werden unter Verweis auf Liquiditätsmangel verweigert.
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Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH: Gerichte haben Anlegern Recht gegeben, erste Zwangsvollstreckungen führten zu Rückzahlungen.
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Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG: Seit 2020 keine Ausschüttungen mehr, versprochene Nachzahlungen blieben aus.
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ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG: Nach Kündigung der Anleihen verweigert die Gesellschaft Rückzahlungen und verweist auf einen angeblichen Verkaufsprozess.
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Vermögensverwaltung: Anleger sollten prüfen, ob ein Ausstieg aus der ThomasLloyd-Anlagestrategie Ertrag PLUS möglich ist.
Rechtliche Handlungsoptionen
Rechtsanwalt Eser rät betroffenen Anlegern, nicht länger abzuwarten und rechtzeitig ihre Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
✔ Widerruf: Falls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorliegen, können Anleger ihre Beteiligung rückabwickeln. ✔ Kündigung: Bei Falschberatung, wirtschaftlicher Notlage oder ausbleibenden Ausschüttungen kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. ✔ Aufrechnung: Forderungen der Fondsgesellschaft können mit Schadensersatzansprüchen verrechnet werden. ✔ Klage und Zwangsvollstreckung: Erste gerichtliche Verfahren haben bereits zu erfolgreichen Urteilen und Rückzahlungen geführt.
Jetzt handeln – Rechtsbeistand einholen!
Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen, um ihre Investitionen zu sichern. Die Kanzlei Eser Law bietet eine umfassende Prüfung der individuellen Ansprüche und unterstützt bei der Durchsetzung der Forderungen – außergerichtlich und gerichtlich.
Benötigte Unterlagen für die Bearbeitung:
✔ Zeichnungsschein und Verträge – Alle relevanten Vertragsunterlagen zur Kapitalanlage.
✔ Korrespondenz – Jeglicher Schriftverkehr mit der Anlagegesellschaft, Vermittlern oder Banken.
✔ Zahlungsnachweise – Belege über geleistete Ein- und Auszahlungen.
✔ Dokumentation zum Vermittler – Unterzeichnete Unterlagen, Beraterprotokolle, Werbematerialien.
✔ Rechtsschutzversicherungspolice – Möglichst mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
✔ Mahnbescheid – Falls bereits ein solcher zugestellt wurde.
Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil:
Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Anlegern.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir uns seit mehr als 20 Jahren für geschädigte Kapitalanleger ein und vertreten sie gegenüber Anlagegesellschaften, Vermittlern, Beratern, Banken, Prospektverantwortlichen und Treuhändern.
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