Die Messstelle auf der BAB 255, BAB 1, Anschlussstelle 4, Fahrtrichtung Süden ist ein bedeutender Kontrollpunkt der Verkehrsüberwachung in Hamburg. Hier kontrolliert die Bußgeldstelle Hamburg, ob Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten.
Zur Geschwindigkeitsüberwachung wird das Lasermessgerät PoliScan Speed eingesetzt. Dieses System gilt als modern und präzise, weist jedoch zahlreiche Fehlerquellen auf, die eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung verursachen können.
Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die auf den hier erfassten Messungen beruhen, hat daher besonders gute Erfolgsaussichten. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein bundesweit anerkannter Experte für Verkehrsrecht, arbeitet eng mit Gutachtern des TÜV zusammen, um technische Fehler der Messung nachzuweisen und eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Wie funktioniert das PoliScan Speed?
Das PoliScan Speed ist ein modernes Lasermessgerät, das nach dem LIDAR-Prinzip (Light Detection and Ranging) arbeitet. Dabei misst das Gerät die Geschwindigkeit von Fahrzeugen durch die Aussendung und Reflexion von Laserstrahlen.
1. Aussendung von Laserimpulsen
- Das PoliScan Speed sendet kontinuierlich unsichtbare Laserstrahlen aus, die die Fahrbahn in einem bestimmten Bereich abtasten.
- Die Impulse breiten sich kegelförmig aus, sodass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden können.
2. Reflexion und Laufzeitmessung
- Die Laserstrahlen treffen auf Fahrzeuge im Messfeld und werden reflektiert.
- Die Zeitspanne zwischen dem Aussenden und Empfang der reflektierten Impulse wird gemessen.
- Diese sogenannte Laufzeitmessung dient zur Bestimmung der Entfernung des Fahrzeugs.
3. Berechnung der Geschwindigkeit
- Die Geschwindigkeit wird berechnet, indem die Veränderung der gemessenen Entfernung über die Zeit erfasst wird.
- Die zugrunde liegende mathematische Formel lautet: Geschwindigkeit = Strecke ÷ Zeit.
4. Erstellung eines Beweisfotos
- Überschreitet ein Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit, fertigt das PoliScan Speed automatisch ein Beweisfoto an.
- Dieses Foto enthält:
- Das Fahrzeug mit Kennzeichen.
- Die gemessene Geschwindigkeit.
- Ort, Datum und Uhrzeit der Messung.
Aufgrund der Tatsache, dass das PoliScan Speed mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen kann, gibt es erhebliche Fehlerquellen, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen können.
Häufige Fehlerquellen des PoliScan Speed
Obwohl das PoliScan Speed als technologisch fortschrittlich gilt, treten regelmäßig Messfehler auf, die eine rechtliche Anfechtung der Messergebnisse ermöglichen. Die häufigsten Probleme sind:
1. Strahlenaufweitung und Signalverzerrung
- Die Laserstrahlen breiten sich kegelförmig aus, wodurch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld sein können.
- Dies kann zu Signalverzerrungen führen, sodass die gemessene Geschwindigkeit nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden kann.
2. Schwierigkeiten bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich
- Auf einer stark frequentierten Autobahn wie der BAB 255 in Hamburg kommt es häufig vor, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich sind.
- Das Gerät hat in diesen Fällen Schwierigkeiten, die Geschwindigkeit korrekt einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen.
- Besonders problematisch ist dies bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern.
3. Justierungsfehler und Messwinkelfehler
- Damit das PoliScan Speed korrekte Messergebnisse liefert, muss es exakt ausgerichtet sein.
- Bereits geringfügige Abweichungen im Messwinkel können zu falschen Geschwindigkeitsmessungen führen.
- Diese Probleme treten besonders bei mobilen Blitzeranlagen oder nach Wartungsarbeiten auf.
4. Dokumentationsmängel
- Für eine rechtlich verwertbare Messung ist eine vollständige Dokumentation erforderlich.
- Häufige Fehler sind:
- Fehlende oder unzureichende Nachweise über die Kalibrierung und Justierung des Geräts.
- Nicht dokumentierte Funktionstests vor und nach der Messung.
- Fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten.
5. Eichfehler
- Das PoliScan Speed muss regelmäßig geeicht werden.
- Ist die Eichung abgelaufen oder fehlen Nachweise darüber, sind die Messdaten rechtlich anfechtbar.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
Die oben genannten Fehlerquellen bieten zahlreiche Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat besonders gute Erfolgsaussichten, wenn:
- Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld waren.
- Die gemessene Geschwindigkeit auffällig hoch erscheint.
- Zweifel an der Justierung oder Kalibrierung des Geräts bestehen.
- Dokumentationsmängel oder Verfahrensfehler festgestellt werden.
Ein erfolgreicher Einspruch kann zur Einstellung des Verfahrens oder sogar zu einem Freispruch führen. Dadurch lassen sich Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Ihr Experte für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit anerkannter Spezialist im Verkehrsrecht, der sich auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide spezialisiert hat. Er arbeitet mit Gutachtern des TÜV zusammen, welche die technische Fehler der Messungen nachweisen und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung schaffen.
Ein besonderer Vorteil für Betroffene:
- Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten.
- Selbst wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, fällt keine zusätzliche Zahlung an.
Kontaktaufnahme über anwalt.de
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist einfach über das Portal anwalt.de möglich. Dort können Betroffene:
- Ein Kontaktformular ausfüllen und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
- Wichtige Dokumente wie Bußgeldbescheide, Fotos oder Messprotokolle hochladen, um eine schnelle und zielgerichtete Prüfung ihres Falls zu ermöglichen.
Auf anwalt.de finden Betroffene zudem Erfahrungsberichte anderer Mandanten, die die Kompetenz und Erfolge von Rechtsanwalt Junge bestätigen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Zusätzlich zur Kontaktaufnahme über anwalt.de können Betroffene auch direkt mit Rechtsanwalt Andreas Junge Kontakt aufnehmen:
- E-Mail: Unter junge@jhb.legal können Unterlagen eingereicht oder erste Fragen gestellt werden.
- Telefon: Für dringende Anfragen steht Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 234 6907 zur Verfügung.
Fazit
Die Geschwindigkeitsmessungen an der Messstelle Hamburg, BAB 255, BAB 1, AST 4, Fahrtrichtung Süden, sind aufgrund der Fehleranfälligkeit des PoliScan Speed sehr häufig anfechtbar.
Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide kann erfolgreich sein und Betroffene vor Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten schützen. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge, der mit TÜV-Gutachtern zusammenarbeitet, haben Betroffene die besten Chancen, ihre Rechte zu verteidigen.