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    Home » Geblitzt auf der B 168, Abschnitt 11,30, km 2,6
    Rechtsformen

    Geblitzt auf der B 168, Abschnitt 11,30, km 2,6

    adminBy adminFebruar 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Die Bundesstraße 168 (B 168) ist eine wichtige Verkehrsverbindung in Brandenburg und führt durch mehrere Landkreise. Besonders in Bereichen mit Temporeduzierungen oder starkem Verkehrsaufkommen werden häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Eine Messstelle befindet sich bei Abschnitt 11,30, Kilometer 2,6.

    Wer hier geblitzt wurde, sollte den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Denn Geschwindigkeitsmessungen sind anfällig für Fehler – sei es durch technische Defekte, ungünstige Standortbedingungen oder Fehlbedienungen durch das Messpersonal. Eine sorgfältige Überprüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt kann sich daher lohnen.


    Die Messstelle auf der B 168 bei Abschnitt 11,30, km 2,6

    Die Geschwindigkeitskontrolle an dieser Stelle kann stationär oder mobil erfolgen. Besonders tückisch sind hier:

    • Plötzliche Tempolimits, die von vielen Fahrern zu spät wahrgenommen werden
    • Verkehrsaufkommen mit Lkw und Pkw, das den Verkehrsfluss beeinflusst
    • Baustellen oder Ortsdurchfahrten, die oft mit unerwarteten Geschwindigkeitsreduzierungen verbunden sind

    Je nach eingesetztem Messgerät – sei es ein PoliScan Speed (Lasermessung), ein TraffiStar S350 (Radar) oder ein Lichtschranken-System wie ESO ES 8.0 – bestehen unterschiedliche Fehlerquellen, die zu ungenauen oder falschen Messergebnissen führen können.


    Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung

    Typische Probleme bei Blitzermessungen sind:

    • Fehlende oder falsche Eichung: Ein nicht ordnungsgemäß geeichtes Gerät kann fehlerhafte Werte liefern.
    • Falsche Fahrspurerkennung: Besonders bei mehrspurigen Straßen kann das falsche Fahrzeug erfasst worden sein.
    • Fehlbedienung durch das Messpersonal: Bereits kleine Abweichungen in der Ausrichtung des Geräts können zu Messfehlern führen.
    • Fehlende Rohmessdaten: Werden die Messwerte nicht gespeichert, kann die Messung nicht überprüft werden.
    • Reflexionen oder Störungen: Straßenmarkierungen, Verkehrsschilder oder andere Fahrzeuge können das Messergebnis verfälschen.

    Viele Betroffene wissen nicht, dass eine fehlerhafte Messung ausreicht, um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich durchzusetzen.


    Wann lohnt sich ein Einspruch?

    Ein Einspruch ist besonders ratsam, wenn:

    • Ein Fahrverbot droht, das den Betroffenen erheblich einschränken würde.
    • Die gemessene Geschwindigkeit zweifelhaft erscheint und von der eigenen Wahrnehmung abweicht.
    • Unregelmäßigkeiten in der Messung auftreten, die die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids infrage stellen.

    Gerade auf Bundesstraßen wie der B 168 gibt es immer wieder Fälle fehlerhafter Messungen.


    Fachanwalt Dr. Maik Bunzel: Ihr Ansprechpartner bei Blitzern auf der B 168

    Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, hat bereits über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel setzt er sich für Verkehrsteilnehmer ein, die von fehlerhaften Messungen betroffen sind. In jedem Fall arbeitet er mit erfahrenen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um potenzielle Messfehler aufzudecken.

    Gut zu wissen: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Überprüfung des Bußgeldbescheids. Eine Prüfung ist daher oft ohne finanzielles Risiko möglich.

    Falls Sie auf der B 168 bei Abschnitt 11,30, Kilometer 2,6 geblitzt wurden, sollten Sie die Messung nicht ungeprüft akzeptieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ein Einspruch kann sich lohnen – insbesondere, wenn Messfehler nachweisbar sind.



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