Als Fachanwalt für IT-Recht begegne ich häufig der Frage, wann eine negative Online-Bewertung die Grenze zur Schmähkritik überschreitet und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen. In diesem Beitrag erläutere ich die wichtigsten Aspekte dieser rechtlich komplexen Thematik.
Was versteht man unter Schmähkritik?
Schmähkritik stellt eine besonders schwerwiegende Form der Beleidigung dar. Sie unterscheidet sich von einer sachlichen, wenn auch möglicherweise scharfen Kritik dadurch, dass bei ihr nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner langjährigen Rechtsprechung klare Kriterien entwickelt, wann eine Äußerung als Schmähkritik einzustufen ist.
Eine wesentliche Besonderheit der Schmähkritik besteht darin, dass sie nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt ist. Während normale kritische Äußerungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, tritt dieser Schutz bei der Schmähkritik hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurück.
Abgrenzung zur zulässigen Kritik
Die Unterscheidung zwischen zulässiger Kritik und Schmähkritik gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Nicht jede negative oder verletzende Äußerung stellt automatisch eine Schmähkritik dar. Das Bundesverfassungsgericht legt bei der Bewertung strenge Maßstäbe an und prüft jeden Einzelfall sorgfältig.
Eine Bewertung kann durchaus scharf und überspitzt formuliert sein, ohne gleich als Schmähkritik zu gelten. Entscheidend ist, ob ein sachlicher Bezug erkennbar bleibt oder ob es ausschließlich um die Herabwürdigung der Person geht.
Rechtliche Konsequenzen bei Schmähkritik
Wenn eine Online-Bewertung als Schmähkritik eingestuft wird, stehen dem Betroffenen verschiedene rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zu den wichtigsten gehören:
Zivilrechtliche Ansprüche:
Die betroffene Person oder das Unternehmen kann einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dieser zielt darauf ab, die weitere Verbreitung der Schmähkritik zu unterbinden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Löschung der entsprechenden Bewertung.
In besonders schweren Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, insbesondere wenn durch die Schmähkritik wirtschaftliche Schäden entstanden sind.
Strafrechtliche Konsequenzen:
Schmähkritik kann verschiedene Straftatbestände erfüllen. Die relevantesten sind:
- Beleidigung nach § 185 StGB
- Üble Nachrede nach § 186 StGB
- Verleumdung nach § 187 StGB
Strategisches Vorgehen bei Schmähkritik
Als Fachanwalt für IT-Recht empfehle ich bei vermuteter Schmähkritik folgendes strategisches Vorgehen:
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Sichern Sie umgehend Beweise der Bewertung durch Screenshots oder andere geeignete Dokumentationen.
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Lassen Sie die rechtliche Situation von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Die Einordnung als Schmähkritik erfordert juristische Expertise und Erfahrung.
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Wenden Sie sich zunächst an den Plattformbetreiber. Viele Bewertungsportale haben eigene Prozesse für den Umgang mit rechtswidrigen Bewertungen etabliert.
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Sollte der Plattformbetreiber nicht reagieren, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann von der Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche reichen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Schmähkritik stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und kann erhebliche Auswirkungen auf die Reputation eines Unternehmens oder einer Person haben. Eine schnelle und professionelle Reaktion ist entscheidend, um die negativen Folgen zu begrenzen.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich des IT-Rechts und Reputationsmanagements unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Einordnung und der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Reputation zu schützen und rechtswidrige Bewertungen effektiv zu entfernen.
Haben Sie Fragen zum Umgang mit Schmähkritik oder benötigen Sie Unterstützung bei der Löschung einer rechtswidrigen Bewertung? Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls.