Die Messstelle an der BAB 10, genauer an der Tangente von der A 12 zur A 10 am Autobahndreieck Spreeau in Fahrtrichtung Autobahnkreuz Schönefelder Kreuz, ist ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung im Land Brandenburg. Hier kontrolliert die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Für die Geschwindigkeitsmessung wird das moderne Lasermessgerät PoliScan Speed eingesetzt, das für seine Präzision bekannt ist. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass dieses Gerät anfällig für Fehler ist, die die Messergebnisse angreifbar machen. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die auf den Messungen an dieser Stelle beruhen, bietet daher besonders gute Erfolgsaussichten – insbesondere mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge, einem bundesweit anerkannten Spezialisten im Verkehrsrecht.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging), die unsichtbare Laserimpulse verwendet, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen präzise zu messen. Die Funktionsweise des Geräts lässt sich in mehreren Schritten erklären:
Aussendung von Laserimpulsen: Das PoliScan Speed sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die die Fahrbahn in einem horizontalen Bereich abtasten. Diese Impulse breiten sich kegelförmig aus und erfassen somit die gesamte Breite des Messfelds.
Reflexion und Laufzeitmessung: Die Laserimpulse treffen auf Fahrzeuge im Messfeld und werden von deren Oberfläche reflektiert. Die Zeit, die zwischen Aussendung und Empfang der Impulse vergeht, wird als Laufzeit gemessen. Diese Laufzeit dient zur Berechnung der Entfernung des Fahrzeugs.
Berechnung der Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit wird durch die Veränderung der gemessenen Entfernung über die Zeit berechnet. Das PoliScan Speed nutzt hierfür die Formel:
Geschwindigkeit = Strecke ÷ Zeit.
Erstellung eines Beweisfotos: Sobald das Gerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellt, fertigt es automatisch ein Beweisfoto an. Dieses enthält:
- Ein Bild des Fahrzeugs und dessen Kennzeichen.
- Die gemessene Geschwindigkeit.
- Ort, Datum und Uhrzeit der Messung.
Das PoliScan Speed ist in der Lage, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen und deren Geschwindigkeit unabhängig voneinander zu berechnen. Diese Fähigkeit macht es besonders geeignet für stark frequentierte Straßen wie die Tangente von der A 12 zur A 10. Doch trotz seiner Präzision weist das Gerät Schwächen auf, die es anfällig für Fehler machen.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Trotz der technologischen Fortschritte des PoliScan Speed treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die die Messergebnisse beeinträchtigen können. Die häufigsten Schwächen des Systems sind:
1. Strahlenaufweitung und Signalverzerrung
Die Laserstrahlen des PoliScan Speed breiten sich über die Messdistanz kegelförmig aus. Diese Strahlenaufweitung führt dazu, dass die reflektierten Signale oft verzerrt werden, insbesondere wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld sind. Dies kann dazu führen, dass die gemessene Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.
2. Schwierigkeiten bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld
Auf vielbefahrenen Autobahnen wie der BAB 10 und der Tangente zur A 12 kann es häufig vorkommen, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich sind. In solchen Situationen besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Gerät die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nicht eindeutig zuordnen kann.
3. Justierungsfehler
Das PoliScan Speed muss exakt ausgerichtet sein, um präzise Messergebnisse zu liefern. Bereits geringfügige Abweichungen im Messwinkel können zu systematischen Fehlern führen, die überhöhte Geschwindigkeitsangaben verursachen. Diese Justierungsprobleme treten oft nach Wartungsarbeiten oder bei mobilen Aufbauten auf.
4. Dokumentationsmängel
Für die rechtliche Verwertbarkeit der Messergebnisse ist eine vollständige und korrekte Dokumentation unerlässlich. Häufig auftretende Mängel in diesem Bereich sind:
- Fehlende oder unzureichende Nachweise über die Kalibrierung und Justierung des Geräts.
- Nicht dokumentierte Funktionstests vor und nach der Messung.
- Unvollständige Nachweise über die Schulung der Messbeamten.
5. Eichung
Das PoliScan Speed muss regelmäßig geeicht werden, um rechtlich verwertbare Ergebnisse zu garantieren. Wenn die Eichung abgelaufen ist oder Nachweise darüber fehlen, sind die Messdaten angreifbar und können nicht als Grundlage für einen Bußgeldbescheid verwendet werden.
Warum sich ein Einspruch lohnt
Die oben genannten Fehlerquellen und Schwächen des PoliScan Speed machen die Messergebnisse rechtlich anfechtbar. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide an dieser Messstelle ist besonders erfolgversprechend, wenn:
- Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld waren.
- Die gemessene Geschwindigkeit auffällig hoch erscheint.
- Zweifel an der Kalibrierung oder Justierung des Geräts bestehen.
- Dokumentationsmängel oder Verfahrensfehler festgestellt werden.
Ein erfolgreicher Einspruch kann zur Einstellung des Verfahrens oder sogar zu einem Freispruch führen. Dadurch können Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vermieden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Ihr Experte für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit anerkannter Spezialist im Verkehrsrecht, der seit vielen Jahren erfolgreich gegen Bußgeldbescheide vorgeht. Mit seiner langjährigen Erfahrung prüft er die Messunterlagen gründlich auf technische und formale Fehler. Dabei arbeitet er eng mit unabhängigen Gutachtern zusammen, die fundierte Analysen der Messergebnisse erstellen. Diese Gutachten sind häufig entscheidend, um die Schwächen der Messungen vor Gericht nachzuweisen.
Ein großer Vorteil für Betroffene ist, dass bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung keine Kosten entstehen. Selbst bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung fallen in der Regel keine zusätzlichen Ausgaben an, da diese häufig nicht geltend gemacht wird.
Kontaktaufnahme über anwalt.de
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist besonders einfach über das Portal anwalt.de möglich. Dort können Betroffene:
- Ein Kontaktformular ausfüllen und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
- Relevante Unterlagen wie Bußgeldbescheide, Fotos oder Messprotokolle hochladen, um eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung des Falls zu ermöglichen.
Auf anwalt.de finden Betroffene auch Erfahrungsberichte und Bewertungen anderer Mandanten, die die erfolgreiche Arbeit von Rechtsanwalt Junge bestätigen. Diese Transparenz schafft Vertrauen und zeigt, dass Betroffene bei ihm in kompetenten Händen sind.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Neben anwalt.de können Betroffene auch direkt mit Rechtsanwalt Andreas Junge in Kontakt treten:
- E-Mail: Unter junge@jhb.legal können Unterlagen eingereicht oder erste Fragen geklärt werden.
- Telefon: Für dringende Anfragen steht Rechtsanwalt Andreas Junge auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 234 6907 zur Verfügung. Diese direkte Erreichbarkeit ermöglicht schnelle und unkomplizierte Unterstützung.
Fazit
Die Geschwindigkeitsmessungen an der Messstelle BAB 10 (AD Spreeau), Tangente A 12 zu A 10, Abschnitt 81, Kilometer 0,0, Fahrtrichtung AK Schönefelder Kreuz, sind aufgrund der Schwächen des PoliScan Speed und häufig auftretender Verfahrensfehler rechtlich anfechtbar. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide bietet Betroffenen eine realistische Chance, unrechtmäßige Strafen erfolgreich anzufechten. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge und der einfachen Kontaktaufnahme über anwalt.de, per E-Mail an junge@jhb.legal oder telefonisch unter 0179 234 6907, haben Betroffene die besten Voraussetzungen, ihre Rechte effektiv zu verteidigen und mögliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote abzuwenden.