Ein Kind geboren in Bulgarien hat Vorname, Vatername und Familienname.
Der Vorname des Kindes wird von seinen Eltern bei der Geburt ausgewählt. Falls die Eltern über den Namen des Babys streiten, wird der Streit über den Namen des Neugeborenen von der Staatsbeamtin gelöst. Der Vatername des Kindes wird von dem Vornamen dessen Vaters mit dem Suffix -off, -eff bei den Jungen bzw. -owa, -ewa bei den Mädchen gebildet.
Der Familiennamen des Kindes übereinstimmt mit dem Familiennamen seines Vaters.
Bei bestimmten Situationen darf der Vatername des Kindes auch ohne o.g. Suffixes gebildet werden.
Falls das Kind unbekannter Vater hat, wird sein Vatername von dem Vorname seiner Mutter bestimmt, und als Familienname wird der Vatername seiner Mutter oder der Familienname seiner Großvater Mutterseits eingetragen.
Das Gericht bestimmt den Vornamen des adoptierten Kindes nach dem Wunsch seiner Adoptivelternern.
Der Name darf wegen wichtiger Gründe im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geändert werden.
Der Familienname kann bei der Heirat und nach der Scheidung geändert werden.
Es ist zulässig, dass der Ehemann den Familiennamen seiner Ehefrau als neue Familienname nimmt, oder umgekehrt.
Es ist zulässig, dass eines Ehegatten den Familiennamen des anderen Ehegatten zu seinem Familiennamen mit Bindestrich addiert.
Nach der Scheidung darf der Ehegatte, der sein Familienname nach der Heirat geändert hatte, falls er/ sie will weiterhin den bei der Heirat angenommenen Namen zu tragen.
Falls Sie Fragen bezüglich den Namenänderung haben, senden Sie Advokat Assia Veltcheva einfach ein E-Mail und beschreiben Sie Ihr Fall.