Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor AuraSwiss gewarnt. Bereits am 3. Januar 2025 warnte sie vor der Website auraswiss.net, nun richtet sich die Warnung gegen die fast identische Plattform auraswiss.co. Der Verdacht: Die Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Solche betrügerischen Plattformen arbeiten oft nach demselben Muster: Sie versprechen hohe Renditen, locken Anleger mit professionell gestalteten Websites und verschwinden dann mit dem Geld. Doch Opfer sind nicht wehrlos – es gibt konkrete Wege, sich zu wehren und ihr Geld zurückzuholen.
Wie Opfer gegen Kryptobetrug vorgehen können
1. Strafanzeige stellen
Wer Geld an AuraSwiss oder eine ähnliche Plattform verloren hat, sollte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei sind alle Transaktionen, E-Mails und die gesamte Kommunikation mit den Betrügern zu sichern. Die Anzeige kann dazu beitragen, dass Ermittlungsbehörden aktiv werden und mögliche Netzwerke aufdecken.
2. Tracing: Die Spur des Geldes verfolgen
Viele Opfer glauben, dass ihr Geld nach der Einzahlung in Kryptowährungen verschwunden ist – doch oft lässt es sich noch zurückverfolgen. Durch Blockchain-Forensik und spezielle Tracing-Methoden können die Geldflüsse analysiert werden. Hierbei wird ermittelt, welche Wallets die Betrüger nutzen und ob das Geld auf regulierte Krypto-Börsen oder Banken transferiert wurde.
Falls das der Fall ist, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Herausgabe der Gelder zu fordern oder den Zugang zu den Wallets zu blockieren. Einige Kryptobörsen kooperieren bereits mit den Behörden und frieren betrügerische Guthaben ein.
3. Banken zur Verantwortung ziehen
Banken und Zahlungsdienstleister haben eine Warnpflicht, wenn sie auffällige Transaktionen bemerken. Falls Zahlungen an betrügerische Plattformen durch reguläre Banken abgewickelt wurden, kann geprüft werden, ob diese ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Banken haften in bestimmten Fällen, wenn sie Geldwäsche-Verdachtsmomente ignorieren.
4. Chargeback und Rückbuchungen prüfen
Wurden Einzahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift getätigt, kann unter Umständen eine Rückbuchung (Chargeback) beantragt werden. Hierbei gelten strenge Fristen, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
5. Rechtliche Schritte gegen Zahlungsdienstleister
Falls Zahlungen über Krypto-Börsen oder Zahlungsdienstleister wie Binance, Coinbase oder Skrill abgewickelt wurden, gibt es in manchen Fällen rechtliche Möglichkeiten, diese zur Herausgabe der Gelder zu zwingen. Viele Plattformen haben Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung – wenn diese nicht eingehalten wurden, kann das für Opfer ein Ansatzpunkt sein.
BaFin-Warnungen ernst nehmen – aber nicht alleine kämpfen!
Die Warnung der BaFin zeigt erneut, wie professionell organisierte Betrüger vorgehen. Oft stehen hinter diesen Plattformen kriminelle Netzwerke, die sich durch immer neue Domains tarnen. Doch Geschädigte haben Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – je früher gehandelt wird, desto besser.
Mit gezieltem Tracing, rechtlichen Maßnahmen gegen Banken und Zahlungsdienstleister sowie einer konsequenten Strafverfolgung können viele Opfer zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückholen.
Ich unterstütze Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – sei es gegen die Betrüger selbst, die Banken oder Zahlungsdienstleister.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen!