Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG stehen vor großen Herausforderungen, nachdem sie Mahnbescheide vom Amtsgericht Uelzen erhalten haben.
Hintergrundinformationen
Ab 2023 kam es zu Mehrfachbuchungen der monatlichen Raten durch die Gesellschaft. Dagegen haben manche Anleger bereits Widerspruch eingelegt.
Zudem gab es Irritationen wegen ausbleibender Ausschüttungen aus Einmalanlagen bei verbundenen Gesellschaften seit Herbst 2020, was zu Zahlungsverweigerungen und Stundungsanfragen seitens Anleger führte.
Verspätete Jahresabschlüsse der Zweite Cleantech für das Geschäftsjahr 2021 und das Ausbleiben der Abschlüsse für 2022 und 2023, mit darauf folgenden Ordnungsgeldern, verschärfen aktuelle Situation.
Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.
Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Mandanten, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat und deren Interessen er nun vertritt.
Cleantech Management GmbH
Cleantech Management GmbH informierte Anleger der ThomasLloyd Gruppe kurz vor Weihnachten über die Refinanzierung ihrer drei Biomassekraftwerke. Jedoch wurde dabei nicht aufgeklärt, dass die Gesellschaftsanteile der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) bereits vor einem Jahr an die niederländische ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verkauft und die TL CTIH in diese neue Muttergesellschaft integriert wurde. Trotz des aktuellen Eintrags im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück ist die Löschung der TL CTIH offenbar unmittelbar bevorstehend.
Ausserdem erreichen kurz vor Jahresende 2024 mehrere Tausend Anleger der Cleantech Infrastrukturgesellschaft beunruhigende Nachrichten: die Gesellschaft fordert Anleger zur Zahlung auf und droht mit Klage!
Nach eigenen Angaben ist ThomasLloyd ein führender Impact Investor und Klimafinanzierer, mit Vermögenswerten von über 3,7 Milliarden Euro und mehr als 60.000 Anlegern weltweit.
Allerdings ist ThomasLloyd-Gruppe wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen bereits seit längerem in Kritik geraten.
Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach Kündigung dieser Anlagen. Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden.
Betroffene sollten jedoch ihre Kündigungen durchsetzen und haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden.
Ein Auszug, der angebotenen Geldanlagen, die wir aktuell bearbeiten u.a.:
• Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D
• Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24
• Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
• Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
• Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech
Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
• Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04
• ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
• DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
• ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg
Dringender Handlungsbedarf
Nun müssen Anleger innerhalb gesetzter Fristen auf die Mahnbescheide reagieren, um Vollstreckungsbescheide zu vermeiden.
Angesichts der versandten Mahnbescheide ist die Notwendigkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einzulegen essenziell, um die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheides durch das Mahngericht zu verhindern.
Mit dem Mahnbescheid kann die Zweite Cleantech Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen einleiten.
Lediglich einen Widerspruch einzulegen reicht nicht aus.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. um ihre Verträge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden. Dazu gehört die Überprüfung verschiedener Optionen wie z.B. die außerordentliche Kündigung der Anlageverträge, der Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in ThomasLloyd-Gruppe investiert haben.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Zeichnungsschein und Verträge
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation, die Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
– Mahnbescheid
Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung
Rechtsschutzversicherer übernehmen oft die Kosten für Verfahren gegen ThomasLloyd Firmen, besonders bei langjährigen Verträgen, wie Analysen der Fachanwaltskanzlei KSR zeigen. Eine frühzeitige Kostendeckungsanfrage kann dabei hilfreich sein. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung sollte ein Anleger nicht auf seine Rechtsverfolgung verzichten, da die potenziellen Rückgewinne aus der Geldanlage die Kosten übertreffen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.