Scheitert ein
Mietverhältnis, bleibt oft nur die Räumungsklage als letzter Schritt. Doch der
Weg dorthin ist kompliziert, fordernd und wirft viele Fragen auf, die sowohl
Mieter als auch Vermieter betreffen.
Wann kann eine
Räumungsklage eingereicht werden?
Eine Räumungsklage kann erst erhoben werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen
erfüllt sind. Zwingend erforderlich ist ein rechtlich zulässiger und hinreichend
begründeter Kündigungsgrund. Das könnte zum Beispiel ein längerer Zahlungsverzug,
wiederholte Verstöße gegen den Mietvertrag oder eine berechtigte
Eigenbedarfskündigung sein.
Wichtig hierbei ist:
Die Kündigung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie muss insbesondere schriftlich erfolgen und eine eindeutige Begründung enthalten. Auch müssen die gesetzlichen Fristen beachtet werden. Nach Zugang der Kündigung hat der Mieter eine angemessene Frist, um
freiwillig auszuziehen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die
Räumung gerichtlich durchzusetzen.
Das gerichtliche Verfahren
Die Räumungsklage
wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Dabei müssen Vermieter die Gerichtskosten zunächst vorstrecken. Anschließend
prüft das Gericht die Klage und setzt einen Verhandlungstermin an.
Im Rahmen der Verhandlung erhalten beide Parteien die Gelegenheit, ihre Position darzulegen. Der Mieter kann hierbei Einwendungen erheben, sich etwa auf soziale Härte oder mögliche formelle oder materielle Fehler in
der Kündigung berufen. Solche Einwendungen können den Verlauf des Verfahrens verzögern oder unter Umständen eine
Räumung vollständig verhindern.
Was passiert nach
dem Urteil?
Wenn das Gericht
zugunsten des Vermieters entscheidet, wird ein sogenannter Räumungstitel
ausgestellt. Damit darf ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen. Die
eigentliche Räumung ist ein sensibler Vorgang. Dabei sorgt der Gerichtsvollzieher
nicht nur dafür, dass der Auszug reibungslos abläuft, sondern auch, dass die persönlichen
Gegenstände des Mieters ordnungsgemäß behandelt werden.
Dauer und
Kosten
Eine Räumungsklage
kann sich erheblich in die Länge ziehen und von wenigen Monaten bis hin zu zwei
Jahren dauern. Auch die Kosten können erheblich sein und sich auf mehrere
tausend Euro summieren. Deshalb lohnt es sich oft, vorab nach einer
außergerichtlichen Einigung zu suchen.
Stehen Sie als
Vermieter vor der Herausforderung einer Räumungsklage? Oder sind Sie als Mieter
von einer Räumungsklage betroffen?
Ich kann Ihnen helfen,
unnötige Fehler zu vermeiden und möglicherweise sogar eine einvernehmliche
Lösung zu finden. So sparen Sie sich nicht nur Stress, sondern oft auch eine
Menge Geld.
Gerne berate und unterstütze ich Sie!
Kontaktieren Sie mich gern.