Negative Google-Rezensionen können Privatpersonen und Unternehmen erheblich schaden – besonders, wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen. Doch Sie sind dem nicht ausgeliefert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie effektiv gegen unwahre Behauptungen vorgehen.
Ein aktueller Fall aus unserer Praxis
Unser Mandant wurde auf Google Maps negativ bewertet. In der Rezension behauptete ein Kunde, unser Mandant habe ihm falsche Rechnungen ausgestellt. Dieser Vorwurf war jedoch nachweislich unwahr. Unser Mandant hatte den Auftrag korrekt und ordnungsgemäß abgerechnet.
Nach unserer anwaltlichen Aufforderung, die neben der juristischen Begründung auch die Tatsachenlage eindeutig darlegte, löschte Google fristgerecht die Bewertung. Laut eigenen Google-Richtlinien sind Nutzer bereits nicht berechtigt, Google Maps zu verwenden, um andere zu täuschen oder Falschdarstellungen zu verbreiten. Dazu gehören:
Falsche oder irreführende Angaben zur Beschreibung oder zur Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung.
Google ist verpflichtet, unwahre Tatsachenbehauptungen zu entfernen – allerdings nur, wenn die Rechtsverletzung konkret dargelegt wird. Allgemeine Beschwerden reichen nicht aus.
Im aktuellen Urteil des OLG München, Endurteil vom 06.08.2024, Az. 18 U 2631/24 lautet es:
„Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein kann – konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).“
Ein hinreichend konkret Hinweis löst bei Google eine Prüfpflicht inklusive der Weiterleitung der Beanstandung an den/die Verfasser/in zur Stellungnahme aus.
Wenn Google trotz solcher deutlicher Hinweise nicht oder nicht ausreichend reagiert, verstoßt der Provider gegen seine Prüfpflichten.
In dem Fall können Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung nach §§ 1004, 823 BGB sowie § 187 StGB wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend gemacht werden. Plattformbetreiber dürfen konkrete Beanstandungen nicht ignorieren und müssen bei konkreten Hinweisen tätig werden.
Unwahre Bewertungen können sich schnell verbreiten und erheblichen Schaden anrichten. Mit professioneller Unterstützung können Sie Ihre Reputation schützen und klarstellen, dass Sie solchen Angriffen nicht tatenlos zusehen.
Lassen Sie falsche Google-Rezensionen von einem Fachanwalt/Fachanwältin prüfen. Mit der richtigen Strategie und einer klaren Kommunikation können Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Wir als spezialisierte Kanzlei für Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen die Löschung rechtswidriger Bewertung durchzusetzen.