Der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft gemäß dem bis Juni 2024 geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz führte immer wieder zu Unsicherheiten. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az. 8 K 2100/21), das sich an der europäischen Rechtsprechung orientiert, schafft nun Klarheit: Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft ist ohne eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht zulässig. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung fand jedoch nach deutschem Recht in derartigen Fällen aufgrund des automatischen Verlusts nie statt, sodass in allen betroffenen Fällen wohl von der Unwirksamkeit des Verlusts der Staatsangehörigkeit auszugehen ist.
Der automatische Verlust gemäß § 25 StAG (alte Fassung vor Juni 2024)
Nach deutschem Recht (§ 25 Abs. 1 StAG) verlor ein Deutscher automatisch die Staatsangehörigkeit, wenn er auf eigenen Antrag vor dem 26.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit erwarb, ohne zuvor eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Dieser Automatismus führte nicht nur zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern auch zum Verlust der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in solchen Fällen nicht mit europäischem Recht, insbesondere Art. 20 AEUV, vereinbar ist.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene?
Das Urteil bietet neuen Handlungsspielraum für Menschen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor Inkrafttreten des neuen StAG im Juni 2024 verloren haben:
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Verlustbescheide überprüfen: Personen, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben, können entsprechende Bescheide gerichtlich überprüfen lassen, auch wenn diese möglicherweise bereits rechtskräftig sind.
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Rückgewinnung der Staatsangehörigkeit: Es besteht die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend zurückzuerlangen.
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Schutz der Rechte als Unionsbürger: Der Verlust der Unionsbürgerschaft ist nicht ohne Weiteres zulässig und bietet eine zusätzliche rechtliche Grundlage für Betroffene.
Lassen Sie Verlustentscheidungen prüfen: Bereits ergangene Verlustbescheide können aufgrund dieses Urteils möglicherweise erfolgreich angefochten werden. Aufgrund der Komplexität der Rechtslage empfiehlt es sich, einen auf Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Fazit
Das Urteil stärkt die Rechte von Personen, die durch den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit und damit die Unionsbürgerschaft verloren haben, und eröffnet neue Perspektiven für Betroffene.
Haben Sie Fragen zum Verlust der Staatsangehörigkeit oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Als erfahrener Rechtsanwalt im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht steht Alexander Nadiraschwili, LL.M. Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre Rechte zu sichern!