Die Geschwindigkeitsmessung in Bad Schwalbach-Adolfseck erfolgt unmittelbar an der Bundesstraße B54, in Höhe einer Bushaltestelle innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Es gilt hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von lediglich 30 km/h – eine Beschränkung, die viele Verkehrsteilnehmer auf dieser stark befahrenen Durchgangsstraße leicht übersehen. Gerade weil der Bereich trotz der innerörtlichen Lage wie eine klassische Durchgangsstraße wirkt, ist das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit an dieser Stelle besonders häufig. Kontrolliert wird hier regelmäßig durch das Ordnungsamt Bad Schwalbach.
Eingesetzte Messtechnik: ESO 8 – ein Einseitensensor mit Tücken
Bei der Messung kommt ein Einseitensensor vom Typ ESO 8 zum Einsatz. Dieses System misst die Geschwindigkeit auf Grundlage von Infrarotsensoren, die quer zur Fahrbahn verlegt werden. Im Gegensatz zu anderen Systemen arbeitet das ESO 8 nicht mit Lichtschranken oder Lasertechnik, sondern erkennt die Bewegung der Fahrzeuge anhand der Unterbrechung mehrerer Sensorlinien.
Das Fahrzeug durchfährt die unsichtbaren Infrarotschranken nacheinander, und aus der Zeitdifferenz berechnet das System die Geschwindigkeit. Parallel dazu wird ein Beweisfoto ausgelöst, das zur Dokumentation dient. Genau hier beginnt aber die Schwäche des Systems.
Typische Fehlerquellen des ESO 8.0
Trotz seiner offiziellen Zulassung weist das ESO 8 zahlreiche Schwachstellen auf, die in der gerichtlichen Praxis wiederholt zu erfolgreichen Einsprüchen geführt haben:
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Ungenaue Fahrzeugerkennung: Da das System nur von einer Seite aus misst, besteht immer das Risiko, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, welches Fahrzeug tatsächlich die Sensorlinie ausgelöst hat. Dies ist vor allem dann kritisch, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig oder kurz hintereinander im Erfassungsbereich befinden.
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Fehlende Fotodokumentation des Auslösers: Häufig ist auf dem Beweisfoto das Fahrzeug bereits zu weit vom eigentlichen Messpunkt entfernt, was Rückschlüsse auf die korrekte Auslösung unmöglich macht. In solchen Fällen lässt sich im Einspruchsverfahren nicht mehr nachvollziehen, ob die Geschwindigkeit dem tatsächlich abgebildeten Fahrzeug zugeordnet werden darf.
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Probleme bei der Dokumentation des Messaufbaus: In der Akte müssen Aufbauprotokolle, Skizzen und gegebenenfalls Messbilder vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Schon kleine Lücken oder widersprüchliche Angaben in der Dokumentation können die gesamte Messung angreifbar machen.
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Empfindlichkeit gegenüber äußeren Einflüssen: Erschütterungen, witterungsbedingte Veränderungen des Untergrunds oder leichte Verschiebungen der Sensorkabel können zu erheblichen Abweichungen führen, die die Geschwindigkeitsmessung verfälschen.
All diese Punkte sind für Sachverständige im Rahmen eines gerichtlichen Gutachtens nachweisbar – mit oft erheblichen Folgen für das Verfahren.
Warum sich hier ein Einspruch besonders lohnt
Gerade bei einem niedrigen Tempolimit von nur 30 km/h drohen bereits bei geringfügiger Überschreitung empfindliche Sanktionen – vom Bußgeld über Punkte bis hin zum Fahrverbot. Umso wichtiger ist es, die Messung genau zu prüfen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Er kennt die typischen Fehlerquellen bei ESO-Messungen aus zahlreichen Verfahren und arbeitet eng mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen. Diese können die Schwächen der Messung nachvollziehbar darlegen – mit besten Aussichten auf Verfahrenseinstellung oder Freispruch.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Ein Einspruch muss nicht teuer sein. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht in Rechnung gestellt. Für Mandantinnen und Mandanten ist die Verteidigung damit in der Regel komplett kostenfrei.
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