In Samern, auf der Salzbergener Straße (L39), Abschnitt 65, Station 0,0 in Fahrtrichtung Rheine, befindet sich eine viel genutzte Messstelle zur Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Die Überwachung erfolgt durch die Bußgeldstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim. Eingesetzt wird dabei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic. Diese Strecke wird häufig von Pendlern und Durchgangsverkehr genutzt, was die Kontrollstelle für die Behörde besonders attraktiv macht. Zahlreiche Bußgeldverfahren basieren auf den dort vorgenommenen Messungen – jedoch ist deren technische Grundlage in vielen Fällen angreifbar.
PoliScan Speed – Technik mit Fehleranfälligkeit
Das PoliScan Speed verwendet Lasertechnologie, genauer gesagt das sogenannte LIDAR-Verfahren (Light Detection and Ranging). Dabei tastet das Gerät mit unsichtbaren Laserstrahlen den Verkehrsraum ab und misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um eine bestimmte Strecke zu durchfahren. Aus diesen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Die Aufzeichnung und Auswertung erfolgen digital und automatisch – scheinbar ein modernes und sicheres Verfahren.
Doch in der praktischen Anwendung zeigt sich: Das PoliScan Speed ist fehleranfällig. Und diese Fehler können in vielen Fällen nur durch technische Gutachten nachgewiesen werden. Aus diesem Grund arbeitet Rechtsanwalt Andreas Junge seit Jahren mit TÜV-zertifizierten und bundesweit anerkannten Sachverständigen zusammen, die sich auf die Prüfung solcher Messsysteme spezialisiert haben. Die Zusammenarbeit mit diesen Experten ermöglicht es, auch komplexe Fehlerquellen sichtbar zu machen und erfolgreich gegen Bußgeldbescheide vorzugehen.
Hier eine kleine Auswahl an häufig auftretenden Fehlern:
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Fehlzuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld: Das Gerät kann nicht immer zweifelsfrei feststellen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde, insbesondere bei parallelem oder dichtem Verkehr.
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Unklare Bilddokumentation: Das Beweisfoto ist oft ungenau, überbelichtet, unscharf oder zeigt nicht eindeutig das gemessene Fahrzeug. Dies schwächt die Beweiskraft erheblich.
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Nicht vollständig dokumentierte Messabläufe: Die Software speichert nicht alle technischen Abläufe, was eine unabhängige Nachprüfung erschwert oder sogar unmöglich macht.
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Verweigerung der Rohmessdaten: Die Herausgabe dieser Daten wird von vielen Bußgeldstellen verweigert. Ohne sie ist eine sachverständige Prüfung nicht möglich – ein erheblicher Nachteil für den Betroffenen.
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Fehlende oder fehlerhafte Eichung: Wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß oder nicht mehr gültig geeicht wurde, ist die gesamte Messreihe angreifbar.
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Ungeeignete oder fehlerhafte Aufstellung des Geräts: Kleine Abweichungen in der Aufstellung – etwa ein falscher Winkel oder ein nicht stabiler Untergrund – können die Messwerte deutlich beeinflussen.
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Bedienfehler durch das Personal: Nicht selten liegt der Fehler in der mangelhaften Schulung oder falschen Handhabung durch das Messpersonal – auch diese Fehler führen häufig zur Verfahrenseinstellung.
Diese Mängel sind in vielen Verfahren bereits erfolgreich nachgewiesen worden – durch Gutachten, die durch Rechtsanwalt Junge in Auftrag gegeben und bei Gericht vorgelegt wurden.
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge: Erfolgreich bundesweit verteidigt
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dieser Messstelle hat besonders gute Erfolgsaussichten, wenn Sie sich von Rechtsanwalt Andreas Junge vertreten lassen. Er ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert und kennt die technischen und juristischen Schwächen des PoliScan Speed genau. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt, oft bereits im Vorverfahren – dank gezielter Verteidigungsstrategien und fundierter technischer Analyse.
Seine bundesweite Tätigkeit, seine langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und seine enge Zusammenarbeit mit den angesehensten Sachverständigen Deutschlands machen ihn zu einem der führenden Anwälte im Bereich der Geschwindigkeitsmessung.
Kein Kostenrisiko für Mandanten
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung werden alle Kosten vollständig übernommen. Darüber hinaus verzichtet Rechtsanwalt Andreas Junge immer auf die Geltendmachung einer Selbstbeteiligung. Das bedeutet für Sie: Es besteht kein Kostenrisiko – weder für das Gutachten noch für das anwaltliche Verfahren, auch nicht bei einer gerichtlichen Verhandlung.
Kontaktaufnahme – schnell, einfach und zuverlässig
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und erfolgt wahlweise über folgende Wege:
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Über das Kontaktformular auf anwalt.de: Besonders empfehlenswert ist die Nutzung des Formulars auf anwalt.de. Dort können Sie bequem Ihre Daten eingeben, Unterlagen hochladen und eine schnelle Rückmeldung erhalten. Die strukturierte Erfassung Ihrer Angaben ermöglicht eine besonders effiziente Bearbeitung.
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Direkt per E-Mail: Senden Sie Ihre Unterlagen oder Ihre Anfrage an junge@jhb.legal. Sie erhalten eine zügige und individuelle Rückmeldung – zuverlässig und vertraulich.
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Telefonisch: Die Kanzlei ist unter der Nummer 030 39839032 erreichbar. Bei besonders dringenden Anliegen – auch außerhalb der Bürozeiten – erreichen Sie Rechtsanwalt Junge direkt unter 0179 2346907.
Ein sehr guter Verteidiger an Ihrer Seite
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein ausgesprochen erfahrener und erfolgreicher Verteidiger im Verkehrsrecht, der bundesweit tätig ist und seine Mandanten engagiert und kompetent vertritt. Seine Erfolgsquote bei der Einstellung von Verfahren ist überdurchschnittlich hoch, insbesondere bei Messungen mit dem PoliScan Speed. Wer an der L39 bei Samern geblitzt wurde, sollte nicht vorschnell bezahlen – ein Einspruch lohnt sich und ist mit keinerlei Kostenrisiko verbunden.