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    Home » ☀️Krank feiern bei Sonnenschein? Warum das schnell zur fristlosen Kündigung führen kann – und wie Sie es besser machen
    Rechtsformen

    ☀️Krank feiern bei Sonnenschein? Warum das schnell zur fristlosen Kündigung führen kann – und wie Sie es besser machen

    adminBy adminMai 9, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Der Sommer naht, die Temperaturen steigen – und so mancher denkt freitags bei strahlendem Wetter: „Ein freier Tag würde mir jetzt guttun.“ Doch Achtung: Wer sich in solchen Momenten krankmeldet, obwohl er gar nicht krank ist, riskiert mehr als nur Ärger mit dem Chef.

    🤒 Krankmeldung ohne Krankheit? Das ist kein Kavaliersdelikt

    Eine Krankmeldung ohne tatsächliche Erkrankung ist kein kleiner Ausrutscher – sie kann als Arbeitszeitbetrug (§ 263 StGB) oder versuchter Betrug gewertet werden. Denn: Wer unberechtigt Lohnfortzahlung bezieht, täuscht seinen Arbeitgeber bewusst. In rechtlicher Hinsicht kann das gravierende Folgen haben.

    Selbst wenn keine Strafanzeige erfolgt, bleibt es arbeitsrechtlich riskant: Wer beim „Blaumachen“ erwischt wird, muss mit einer Abmahnung, einer ordentlichen Kündigung – oder sogar einer fristlosen Kündigung rechnen.

    🚨 Was droht konkret?

    Je nach Einzelfall können folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen eintreten:

    • Abmahnung: Schon beim ersten Verdacht möglich

    • Ordentliche Kündigung: Bei Wiederholung oder gestörtem Vertrauensverhältnis

    • Fristlose Kündigung: Wenn der Arbeitgeber den Eindruck gewinnt, bewusst getäuscht worden zu sein

    • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Das Arbeitsamt kann eine bis zu 12-wöchige Sperrfrist verhängen

    • Negative Wirkung auf das Arbeitszeugnis: Besonders bei außerordentlichen Kündigungen

    Gerichte werten „krank feiern“ oft als besonders schwerwiegend – insbesondere, wenn Freizeitinteressen (z. B. ein Ausflug oder Festival) nachweislich im Vordergrund standen.

    ✅ So machen Sie es besser

    Sie sind müde, ausgelaugt oder unmotiviert? Es gibt sichere Alternativen zur spontanen Krankmeldung:

    • Kurzfristig Urlaub beantragen: Bei guter Absprache oft auch kurzfristig möglich

    • Gleitzeit oder Überstundenabbau nutzen

    • Teilzeit oder Sabbatical prüfen

    • Offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – Ehrlichkeit wird häufiger honoriert, als man denkt

    Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist Verlässlichkeit ein hohes Gut. Wer regelmäßig unentschuldigt fehlt, riskiert nicht nur den Job – sondern auch das Vertrauen zukünftiger Arbeitgeber.

    🧑‍⚖️ Fazit: Die Sonne scheint? Genießen Sie sie – aber rechtlich sauber!

    Das Wetter lädt zur Auszeit ein? Dann nehmen Sie sich diese bewusst – aber auf legalem Weg. Wer sich krankmeldet, ohne es zu sein, handelt riskant. Im schlimmsten Fall drohen Kündigung, Sperrzeit und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

    📌 Unser Angebot: Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung erhalten?

    Wir prüfen Ihre Situation – schnell, diskret und kompetent. Auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung klären wir gerne, ob die Kosten übernommen werden.



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