Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz
Die Messtelle in Rielasingen-Worblingen in der Ramsener Straße ist immer wieder für Überraschungen gut. Bis Ende 2024 wurde dort eine stationäre Sensormessung mit dem Messgerät Traffiphot S durchgeführt. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Für die Messreihe vom 29.08.2024 bis zum 02.10.2024 kam ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zum Ergebnis, dass während der Messreihe eine nicht dokumentierte Bedienungshandlung vorgenommen worden sein muss und auch die Positionierung der Radaufstandsflächen fehlerhaft sei, weshalb höhere Geschwindigkeiten als tatsächlich angezeigt worden seien. Die Messungen seien deshalb zu verwerfen.
Freispruch vor dem Amtsgericht Konstanz!
Das Amtsgericht Konstanz musste einen Betroffenen am 14.07.2024, Az. 10 OWi 51 Js 2144/25 vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung freisprechen.
Im Zeitraum der Messung wurden 559 weitere Überschreitungen festgestellt. Sicher haben die meisten hier zu Unrecht bezahlt, ggf. gab es sogar Punkte und Fahrverbote.
Hier kann ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens helfen, um die unberechtigte Sanktion wieder aufheben zu lassen.
Einspruch einlegen lohnt sich!
Es lohnt sich somit, einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz stets überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, da alle Messgeräte Raum für Fehler lassen, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten.
Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!