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    Home » ⚠️ Warnung vor WhatsApp-Gruppe „X5 Schwarz Trading Institut“ und betrügerischer App „SCHWAKAP“
    Rechtsformen

    ⚠️ Warnung vor WhatsApp-Gruppe „X5 Schwarz Trading Institut“ und betrügerischer App „SCHWAKAP“

    adminBy adminJuni 12, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    kostenfreie Ersteinschätzung hier!

    Stuttgart, 11.06.2025 – Die Kanzlei Eser warnt eindringlich vor einer neuen Betrugsmasche im Bereich vermeintlicher Kapitalanlagen über WhatsApp-Gruppen. 

    Der Kanzlei wurden bereits mehrere Mandate im Zusammenhang mit der WhatsApp-Gruppe „X5 Schwarz Trading Institut“ erteilt. Nach übereinstimmenden Schilderungen der Betroffenen erfolgt dort eine gezielte Ansprache durch eine angebliche Betreuerin namens „Frau Hartmann“, die die Mitglieder systematisch zu Kapitalanlagen sowie wiederholten Einzahlungserhöhungen auffordert.

    Zentraler Bestandteil der Masche ist die vermeintlich seriöse App „SCHWAKAP“, über die angeblich computergestützte Börsentransaktionen erfolgen. Geschädigten wird suggeriert, sie verfügten dort über ein persönliches Guthabenkonto mit täglichem Gewinnzuwachs – ein Auszahlungserfolg bleibt jedoch regelmäßig aus. Die Plattform ist nicht reguliert und steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit einer real existierenden Handelsinstitution.

    Betroffene berichten übereinstimmend, dass trotz mehrfacher Einzahlungen keine Auszahlungen möglich waren und auf Nachfrage immer neue „Freischaltungsgebühren“ oder „Verifizierungen“ verlangt wurden.

    Es liegt ganz offensichtlich ein Fall von Identitätsdiebstahl vor: Unbekannte Täter nutzen Marke und Logo von Charles Schwab ohne Genehmigung, um Anleger zu ködern.

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 21 Jahre Berufserfahrung, spricht von einer professionell organisierten Betrugsmasche mit internationaler Dimension. 

    Nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere § 32 KWG, bedarf die Vermittlung oder der Verkauf von Finanzinstrumenten einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin . 

    „Der Missbrauch des Namens eines großen Finanzunternehmens täuscht Professionalität nur vor und soll die Aufsichtspflicht umgehen“, so Eser. 

    Dennoch genügt eine Strafanzeige allein meist nicht, um verlorenes Geld zurückzuholen . Rechtsanwalt Eser empfiehlt daher ein koordiniertes Vorgehen: „Unsere Kanzlei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen und Vermögenswerte zu sichern“.

    Geschädigte Anleger haben zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz, die konsequent geltend gemacht werden sollten. Die Kanzlei Eser arbeitet hierbei auch eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um die Hintermänner des Identitätsmissbrauchs zur Rechenschaft zu ziehen. „Es handelt sich um ein ausgeklügeltes Täuschungssystem mit klassischen Betrugsmustern. Das größte Risiko liegt in der Untätigkeit – wer zögert, verliert fast immer das gesamte Kapital“, mahnt Eser eindringlich . Sein Appell: Opfer sollten nicht aus Scham oder Angst schweigen, sondern schnell juristischen Rat suchen, um weitere Schäden abzuwenden. 

    Ablauf des mutmaßlichen Anlagebetrugs:

    • Die Teilnehmer werden aufgefordert, eine App herunterzuladen und über die Plattform in angeblich tägliche Börsengeschäfte zu investieren.

    • Die Transaktionen erfolgen in vielen Fällen über Konten der Easy Payment and Finance EP SA (Spanien), auf die Gelder für angebliche Tradinggewinne transferiert werden.

    Dringende Warnzeichen:

    • Keine BaFin-Zulassung oder erkennbare Regulierung

    • Irreführende Verwendung echter Unternehmensnamen 

    • App-Download mit unklarer Herkunft

    • Zahlungen auf Konten außerhalb des regulierten EU-Bankensystems

    • Kein Zugriff auf Auszahlungen – häufige Masche: Auszahlung nur gegen weitere Gebühren

    Rechtlicher Hinweis & Empfehlung:

    • Geschädigte sollten keine weiteren Zahlungen leisten und umgehend Auszahlungsversuche dokumentieren.

    • Es wird dringend geraten, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und rechtlichen Beistand durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei, zum Beispiel über die Fachanwaltskanzlei ESER LAW,  einzuholen.

    • Die Kanzlei Eser vertritt derzeit mehr als 130 Mandanten in vergleichbaren Fällen und konnte in mehreren Fällen Auszahlungen blockieren oder Rückzahlungen über Banken oder Empfängerinstitute erreichen.

    📌 Rechtlicher Hinweis:

    Als Kontoverbindung wird dabei regelmäßig ein spanisches Konto der Easy Payment and Finance EP SA genannt (u. a. IBAN: ES8768490001500002981352).

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt:
    „Die Täter nutzen die Glaubwürdigkeit der Gruppe, um Vertrauen aufzubauen. Die angebliche technische Notwendigkeit eines Treuhandkontos ist in der Praxis völlig unüblich. In mehreren Fällen haben wir erlebt, dass Gelder nach Überweisung an Easy Payment Finance dauerhaft verloren waren.“

    Die Easy Payment and Finance EP SA mit Sitz in Madrid wird regelmäßig in Betrugsfällen dieser Art genannt. Obwohl es sich formal um ein in Spanien zugelassenes E-Geld-Institut handelt, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Kontrollen dort ausreichend greifen, um betrügerische Strukturen wirksam zu verhindern.

    🔍 Wann ist eine vollständige Blockierung möglich?

    ➡️ Voraussetzung: Schnelles Handeln nach der Überweisung

    Wenn der Betrug frühzeitig erkannt und innerhalb von Stunden oder ein bis zwei Tagen nach der Überweisung reagiert wird, besteht eine realistische Chance, dass die Hausbank den Betrag noch zurückrufen oder die Empfängerbank die Auszahlung stoppen kann.

    Dies funktioniert insbesondere dann, wenn:

    • die Zahlung noch nicht endgültig gutgeschrieben wurde,

    • die Empfängerbank im Ausland kooperiert,

    • die Zahlung über ein SEPA- oder SWIFT-System läuft, bei dem eine Rückrufoption technisch und rechtlich noch möglich ist.

    ⚖️ Die Hausbank haftet insbesondere bei …

    1. nicht autorisierten Zahlungen → Rückerstattungspflicht (§ 675u BGB)

    2. pflichtwidrigem Unterlassen von Warnhinweisen → Schadensersatzpflicht (§ 280 BGB)

    3. erkennbarer Betrugsmasche / Identitätsdiebstahl des Empfängers → Aufklärungs- und Prüfpflichten

    4. Verstoß gegen Geldwäschegesetz (§ 25h KWG, § 43 GwG) bei Verdachtsanzeigeunterlassung

    🛡️ Erfolge der Kanzlei Eser:

    In den letzten 4 Monaten konnten wir:

    ✅ Was Sie jetzt tun sollten:

    1. Keine weiteren Zahlungen leisten!

    2. Screenshots, Chatverläufe und Zahlungsbelege sichern

    3. Hausbank kontaktieren – Rückruf der Überweisung anstoßen

    4. Strafanzeige erstatten

    5. Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ESER einholen

    6. Hierzu sämtliche relevanten Kontoauszüge vorlegen

    📞 Kanzlei Eser – bundesweit für Betroffene aktiv
    🛡️ 21 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht
    📍 Stuttgart & Frankfurt
    🌐 www.eser-law.de | ✉ info@eser-law.de | ☎ +49 (0)711 217 235-0

    Warum Betroffene sich an die Kanzlei Eser wenden sollten:

    Die Kanzlei Eser verfügt über spezialisiertes Fachwissen im Bereich Kapitalanlagebetrug über WhatsApp-Gruppen und vertritt derzeit mehr als 130 geschädigte Mandantinnen und Mandanten aus vergleichbaren Fällen.

    Durch die Bündelung der Mandate ergibt sich ein strategischer Vorteil für Betroffene: In parallelen Fällen können Beweismittel, technische Analysen und Musterkommunikationen mit Tätern, Zahlungsdienstleistern oder betrügerischen Plattformen effizient ausgewertet und verwertet werden. Dies erhöht die Chancen auf zivilrechtliche Rückforderung deutlich.

    Zudem bestehen umfangreiche Erfahrungen im Vorgehen gegen Empfängerbanken, ausländische Zahlungsdienstleister und fingierte App-Anbieter, sodass rechtliche Schritte rasch und zielgerichtet eingeleitet werden können.

    Betroffene profitieren von:

    • bewährten Argumentationslinien gegenüber Banken (z. B. wegen unterlassener Prüfpflichten),

    • der Möglichkeit, Rückbuchungen oder Schadenersatz durchzusetzen,

    • und einem eingespielten Team aus Fachanwälten und IT-Sachverständigen.

    Kontakt für geschädigte Anleger:
    Kanzlei Eser Law
    Lange Straße 51
    70174 Stuttgart
    Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
    E-Mail: info@eser-law.de



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