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    Home » ⚠️ Warnung vor Apps „JHI Investment Adviser“ u. „AllyCore“, Whatsapp Gruppen VenusCircle DSSS und Aktienwelt Nachtnebel
    Rechtsformen

    ⚠️ Warnung vor Apps „JHI Investment Adviser“ u. „AllyCore“, Whatsapp Gruppen VenusCircle DSSS und Aktienwelt Nachtnebel

    adminBy adminJuni 20, 2025Keine Kommentare7 Mins Read
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    Stuttgart, den 17. Juni 2025

    Warnung vor betrügerischen Trading-Apps und WhatsApp-Gruppen mit Bezug zu „AllyCore“ und „JHI Investment Adviser“

    Stuttgart, den 20. Juni 2025

    Aktuell mehren sich weiter Hinweise auf professionell organisierte Betrugsmaschen im Zusammenhang mit vermeintlich KI-basierten Trading-Apps und dubiosen WhatsApp-Gruppen. 

    Die Kanzlei Eser warnt erneut, siehe bisherige Rechtstipps, ausdrücklich vor der Nutzung der App AllyCore, die von den Tätern im Zusammenhang mit der Plattform Trade Republic beworben wird. In Wahrheit besteht keine Verbindung zur echten Trade Republic Bank GmbH.

    Betroffene berichten, über Werbung auf Facebook oder Instagram im März 2025 auf sogenannte Börsengruppen aufmerksam gemacht worden zu sein. Der Zugang erfolgte über WhatsApp-Links, unter anderem zu folgenden Gruppen:

    Die Gruppen treten unter dem Deckmantel seriöser Finanzberatung auf. In der Gruppe VenusCircle DSSS sollen eine angebliche Charlotte Harper und ein angeblicher Prof. Elliot Carson gezielt zu Investitionen über die App AllyCore gedrängt haben. Zahlungen flossen nachweislich auf ein Konto bei Easy Payment and Finance E.P., S.A. in Spanien – ein häufiger Zielort bei Kapitalanlagebetrug.

    In der Gruppe Heißaktienwelt wiederum wurde mit Hilfe der App JHI Investment Adviser geworben, teils unter dem Projektnamen Z111. Auch hier kam es zu erheblichen finanziellen Verlusten, nachdem Auszahlungen systematisch verweigert wurden.

    Betroffenen wird dringend geraten:

    • Keine weiteren Zahlungen zu leisten

    • Beweise zu sichern (Screenshots, IBANs, Chatverläufe, Apps)

    • Strafanzeige bei der Polizei zu stellen

    • Unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten, um Rückforderungen durchzusetzen

    Die Kanzlei Eser vertritt bundesweit eine Vielzahl von Geschädigten dieser Masche und konnte in zahlreichen Fällen Rückzahlungen oder Sperrungen erreichen – teils durch direkte Ansprache der involvierten Banken im In- und Ausland.

    In verschiedenen WhatsApp-Gruppen und Social-Media-Kampagnen wird behauptet, die Investitionen würden über die Trade Republic Bank GmbH abgewickelt. In Wahrheit erfolgen die Zahlungen jedoch auf Konten bei ausländischen Zahlungsdienstleistern, insbesondere Easy Payment and Finance EP, S.A. (Madrid), und nicht auf Konten der echten Trade Republic Bank GmbH.

    Es handelt sich also um eine täuschende Verwendung des Namens „Trade Republic“, mutmaßlich zum Zwecke der Vertrauenserschleichung.

    Laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der aktuell mehr als 140 vergleichbare Fälle bundesweit betreut, handelt es sich um ein organisiertes Anlagebetrugssystem, das gezielt über soziale Netzwerke Vertrauen aufbaut und technologische Schlagworte wie „KI“, „automatisierter Aktienhandel“ und „High Frequency Trading“ missbraucht.

    📌 Rechtlicher Hinweis:
    „Die App CTDL-ESC ist eine Täuschungsplattform. Hinter der Kulisse agieren keine Algorithmen, sondern Täter, die systematisch Gelder einsammeln. Wer zügig handelt, kann Zahlungen über Banken teilweise noch zurückrufen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.“

    📣 Betroffenen wird geraten:

    1. Unverzüglich alle Zahlungen zu stoppen

    2. Beweise sichern (Chatverläufe, Screenshots, Zahlungsbelege)

    3. Strafanzeige bei der Polizei stellen

    4. Kontakt zu ESER LAW aufnehmen, siehe unten!

    5. Unverzüglich rechtliche Schritte über spezialisierte Fachanwälte einzuleiten, um Rückforderungen durchzusetzen, 

    6. Rückabwicklung gegenüber Banken und Empfängerinstituten durch ESER LAW einleiten 

    Unsere Kanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über 21 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger. Wir vertreten bundesweit zahlreiche Mandanten, aktuell über 140 Fälle, die Opfer vergleichbarer Maschen wurden, und konnten in vielen Fällen z.B. durch  Sofortmaßnahmen zur Rückholung oder Sperrung von Zahlungen einleiten.

    Die Kanzlei Eser prüft in diesem Zusammenhang auch eine Haftung der involvierten Banken, insbesondere bei erkennbar ungewöhnlichen Auslandsüberweisungen ohne ausreichende Prüfungspflicht.

    Klare Anzeichen für Betrug:

    • Keine BaFin-Zulassung oder Lizenz für die App oder die Akteure

    • Falsche Behauptung einer Verbindung zu bekannten Finanzhäusern wir Trade Republic

    • Zahlungen ins Ausland ohne klaren Zweck oder plausiblen Verwendungszweck

    • Keine Möglichkeit der Auszahlung trotz angeblicher Gewinne

    Erhöhte Gefahr durch „Easy Payment“:

    Der genannte Zahlungsdienstleister Easy Payment and Finance EP S.A. mit Sitz in Spanien taucht in zahlreichen Betrugsfällen als Empfänger von Anlegergeldern auf. Dabei wird dieselbe IBAN von unterschiedlichen Personen als Zahlungsempfänger verwendet – ein klarer Verstoß gegen geldwäscherechtliche Vorschriften, der auf ein kriminelles Netzwerk hindeutet.

    Obwohl es sich formal um ein in Spanien zugelassenes E-Geld-Institut handelt, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Kontrollen dort ausreichend greifen, um betrügerische Strukturen wirksam zu verhindern. 

    Wichtig: Gelder sind nicht automatisch verloren – schnelles Handeln entscheidend

    Betroffene berichten, dass sie kurz vor der Überweisung standen oder eine Zahlung ausgelöst, aber von der Hausbank noch nicht endgültig freigegeben wurde. Hier besteht unter Umständen noch eine Rückrufmöglichkeit, insbesondere bei:

    • Zahlungen, die zwar im Onlinebanking als „ausgeführt“ erscheinen, intern aber von der Bank noch geprüft oder blockiert werden,

    • internen Geldwäscheprüfungen, durch die Überweisungen vorübergehend zurückgehalten werden können,

    • SEPA-Transfers, die noch nicht endgültig gutgeschrieben wurden.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser rät in diesen Fällen dringend:

    „Zeit ist in solchen Situationen der wichtigste Faktor. Wer schnell reagiert, kann unter Umständen die Bank zur Rückhaltung oder Rückbuchung bewegen – auch wenn die Überweisung im System als ausgeführt markiert ist. Wichtig ist, unmittelbar die eigene Hausbank schriftlich zu informieren und auf den Betrugsverdacht hinzuweisen.“

    Über 400.000 EUR Schadenssumme gesichert

    In den letzten vier Monaten konnten durch die schnelle und gezielte anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei Eser LAW mehr als 400.000 EUR an Schadenssummen entweder gesichert oder vollständig blockiert werden. 

    🔍 Wann ist eine vollständige Blockierung möglich? 

    ➡️ Voraussetzung: Schnelles Handeln nach der Überweisung.

    Wenn der Betrug frühzeitig erkannt und innerhalb von Stunden oder eines Tages nach der Überweisung reagiert wird, besteht eine realistische Chance, dass die Hausbank den Betrag noch zurückrufen oder die Empfängerbank die Auszahlung stoppen kann. 

    Dies funktioniert insbesondere dann, wenn, die Zahlung noch nicht endgültig gutgeschrieben wurde, die Empfängerbank im Ausland kooperiert,  die Zahlung über ein SEPA- oder SWIFT-System läuft, bei dem eine Rückrufoption technisch und rechtlich noch möglich ist. 

    Haftung der kontoführenden Bank bei Zahlung – Chancen aus Sicht der Kanzlei Eser LAW

    Erfahrungsgemäß sind die Aussichten auf Schadensersatz oder Rückzahlung bei Direktbanken vergleichsweise hoch, wenn:

    • die Zahlung ohne wirksame Autorisierung erfolgt ist (§ 675u BGB), etwa durch Täuschung über den Empfänger,

    • oder die Bank ihre Prüfpflichten verletzt hat, insbesondere bei offenkundigen Betrugsstrukturen, bei denen mehrfach Gelder auf dasselbe Konto mit wechselnden Auftraggebern fließen.

    Direktbanken unterliegen denselben geldwäscherechtlichen Prüfpflichten wie klassische Filialbanken. Werden Warnsignale übersehen, etwa auffällige Zahlungsempfänger im EU-Ausland mit widersprüchlichen Angaben, kann eine Pflichtverletzung vorliegen.

    ⚖️ Die Hausbank haftet insbesondere bei …     nicht autorisierten Zahlungen → Rückerstattungspflicht (§ 675u BGB)     pflichtwidrigem Unterlassen von Warnhinweisen → Schadensersatzpflicht (§ 280 BGB)     erkennbarer Betrugsmasche / Identitätsdiebstahl des Empfängers → Aufklärungs- und Prüfpflichten     Verstoß gegen Geldwäschegesetz (§ 25h KWG, § 43 GwG) bei Verdachtsanzeigeunterlassung 

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt:

    „In Fällen wie diesen kann die Bank des Kunden oder des Empfängers unter Umständen mithaften. Die Chancen, Zahlungen rückgängig zu machen oder Schadenersatz zu erlangen, stehen bei Direktbanken – sofern schnell reagiert wird – nicht schlecht. Wichtig ist: Zeitnah handeln und alle Vorgänge dokumentieren.“

    Vorgehensweise der Kanzlei Eser:

    Wir leiten nach wirksamer Mandatierung Sofortmaßnahmen gegen die Hausbanken ein.

    Die ersten 24–48 Stunden sind bei Online-Überweisungsbetrug entscheidend. Zahlreiche Banken haben interne Prüfschritte eingebaut (z. B. Verifikationen bei Auslandsüberweisungen), die von einer schnellen Reaktion profitieren können.

    Falls bereits ausgeführt leiten wir für unsere Mandanten das sog. SWIFT Recall-Verfahren bei Auslandsüberweisungen ein.

    Die Kanzlei Eser prüft weiter sowohl zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen die Empfänger als auch Schadensersatzansprüche gegen involvierte Zahlungsdienstleister. In mehreren Fällen konnten bereits Rückbuchungen oder Zahlungssperren erreicht werden.

    Kostenlose Ersteinschätzung bei der Fachanwaltskanzlei Eser einholen

    📌 Rechtsanwalt Eser:
    „Wer zu lange zögert, riskiert den Totalverlust. Wir erleben nahezu täglich, dass Opfer aus Scham oder Unsicherheit nicht handeln – das spielt den Tätern in die Hände.“

    Die Kanzlei Eser LAW wird geleitet von
    Rechtsanwalt Kemal Eser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
    mit über 21 Jahren Berufserfahrung im Bereich Kapitalanlagerecht, Finanzbetrug und Rückforderungsverfahren gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.

    „Durch unsere langjährige Tätigkeit, spezialisierte Ausrichtung und prozessuale Erfahrung wissen wir genau, welche Sofortmaßnahmen greifen, welche Banken haftbar gemacht werden können und wie Zahlungen im richtigen Moment gestoppt werden – selbst wenn diese im Onlinebanking bereits als ‚ausgeführt‘ erscheinen“, so Rechtsanwalt Eser.

    Das Team der Kanzlei besteht aus spezialisierten Juristen und Sachbearbeitern mit technischer Erfahrung im Bereich digitaler Finanztransaktionen.

    Kontakt für Betroffene


    Kontakt für geschädigte Anleger:

    Kanzlei Eser Law
    Lange Straße 51
    70174 Stuttgart
    Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
    E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de



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