Immer mehr Finanzinstitute werben mit Begriffen wie „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „sozial verantwortungsvoll“. Doch wie viel Substanz steckt wirklich hinter den ESG-Versprechungen – und was passiert, wenn diese Zusagen nicht eingehalten werden?
Die gute Nachricht: Seit 2022 müssen Banken und Anlageberater laut Gesetz über Nachhaltigkeitsrisiken informieren und individuelle ESG-Vorlieben der Kunden berücksichtigen. ESG-Standards sind längst kein reines Marketingthema mehr, sondern Bestandteil verbindlicher EU-Vorgaben.
Die schlechte Nachricht: In der Praxis passiert das oft gar nicht oder nur sehr oberflächlich – und genau hier greifen Ihre Rechte als Verbraucher:in.
Was steckt hinter ESG?
Die Abkürzung „ESG“ steht für drei zentrale Nachhaltigkeitsbereiche:
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Environment (z. B. CO₂-Reduktion, Umweltschutz)
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Social (z. B. Arbeitsrechte, soziale Verantwortung)
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Governance (z. B. ethische Unternehmensführung)
Wer also beispielsweise einen „grünen Fonds“ erwirbt, sollte genau nachvollziehen können, was an diesem tatsächlich nachhaltig ist: Wird in grüne Technologien investiert – oder doch in Unternehmen der fossilen Industrie?
Hier liegt häufig das Problem: Anleger:innen entdecken oft erst im Nachhinein, dass ihr Produkt nicht den versprochenen ESG-Kriterien entspricht.
Wenn Nachhaltigkeit nur ein Etikett ist
Typische Konflikte aus der Praxis:
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Finanzprodukte werden als „ökologisch“ oder „klimabewusst“ vermarktet, ohne die ESG-Kriterien tatsächlich zu erfüllen
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Ihre Präferenzen zur Nachhaltigkeit werden kaum oder gar nicht erfragt
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Die Produktempfehlung passt weder zu Ihren Überzeugungen noch zu Ihrem Risikoprofil
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Verluste durch vermeintlich „grüne“ Anlagen, die sich als irreführend oder problematisch herausstellen
Solche Fälle sind nicht nur enttäuschend – sie können auch rechtliche Konsequenzen haben.
Ihre Rechte als Anleger:in
Banken und Anlagevermittler unterliegen klaren EU-Vorgaben. Sie sind verpflichtet:
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Ihre ESG-Wünsche sorgfältig zu dokumentieren (MiFID II, § 63 WpHG)
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Transparent zu kommunizieren, ob ein Produkt den ESG-Anforderungen entspricht (SFDR, EU-Taxonomie)
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Auf Risiken oder fehlende ESG-Konformität hinzuweisen
Wenn das nicht erfolgt, stehen Ihnen unter Umständen folgende Schritte offen:
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Rückabwicklung der Investition
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Geltendmachung von Schadensersatz
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Maßnahmen gegen Greenwashing durchsetzen
Für wen ist das relevant?
Dieser Beitrag richtet sich vor allem an Personen, die in den letzten Jahren sogenannte „nachhaltige“ Finanzprodukte abgeschlossen haben – und nun Zweifel hegen, ob diese tatsächlich den ESG-Kriterien gerecht werden. Auch wenn Sie sich in der Beratung nicht ernst genommen oder gar getäuscht fühlen, sind Sie nicht allein. Wer aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen finanzielle Einbußen erlitten hat, sollte seine Rechte kennen – und durchsetzen.
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Unsere auf Verbraucher- und Bankrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen:
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Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer ESG-Anlage oder Finanzberatung
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Prüfung auf Greenwashing oder fehlerhafte Beratung
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht
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Vertrauliche Begleitung, auch bei großen Anlagesummen
Nachhaltigkeit ist mehr als ein Werbeslogan – sie ist rechtlich bindend.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bank Sie falsch informiert oder getäuscht hat, stehen wir an Ihrer Seite.
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