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    Home » Kein TüV wegen gebrochenem Dieselpartikelfilter
    Rechtsformen

    Kein TüV wegen gebrochenem Dieselpartikelfilter

    adminBy adminJanuar 13, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Mal sehen, was die nächste TüV- und Pannenstatistik des ADAC zum Thema Mercedes SLC zu berichten hat. Eigentümer von Dieselvarianten der Schadstoffklasse 6 mit Dieselpartikelfilter und aktiver Regeneration haben aktuell Sorge, ihr Auto demnächst gar nicht mehr fahren zu dürfen, denn in immer mehr Fällen verweigert der TüV die Plakette.  Grund: Bei so manchem SLC und sicher auch bei anderen Mercedes-Modellen kommt es dieser Tage zu unerfreulichen Begegnungen mit den Prüfern von TüV, Dekra & Co. 

    Die Sachverständigen verweigern die Plakette wegen zigfacher Überschreitungen der zulässigen Feinstaub-Konzentration. Grund dafür: Der Dieselpartikelfilter arbeitet nicht mehr und da ja nach Schadstoffklasse eine Höchstmenge an Feinstaub reglementiert ist, erlischt bei Überschreitung die Zulassungsgenehmigung und der TüV verweigert die Plakette.

    Besonders ärgerlich ist, dass Mercedes in den uns bekannten Fällen die Eigentümer der betroffenen Modelle ziemlich im Regen stehen lässt: Nicht nur, dass man die Verantwortung für den Ausfall von sich weist, man teilt auch lapidar mit, dass aktuell keine Dieselpartikelfilter lieferbar sind. Auch ein möglicher Liefertermin wird nicht genannt, auch wenn man den DPF als „typisches Verschleißteil“ bezeichnet. In der Folge bekommt das Auto keine Plakette und darf maximal noch einen Monat bis zur Wiedervorführung bewegt werden – danach drohen empfindliche Geldbußen.

    Rechtsanwalt Frederik Gisevius: „Bei den niedrigen Laufleistungen der uns bekannten Fälle kann sich Mercedes so einfach nicht aus der Verantwortung ziehen. Es geht um Konstruktionsfehler oder Materialschwächen, die ein Hersteller zu verantworten hat. Mercedes sollte für den Teiletausch ebenso verantwortlich sein, wie für die Übernahme der mit dem DPF-Ausfall verbunden Kosten, z.B. für einen Leihwagen, die Wiedervorführung etc.“

    Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte berät Sie gern zu diesem Thema



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