Es ist ein Novum in der fast 100-jährigen Geschichte der Ford-Werke in Köln: Die Beschäftigten legen ihre Arbeit nieder. Zum ersten Mal seit Bestehen des Standortes ruft die IG Metall zu einem regulären Streik auf – nicht als symbolisches Warnzeichen, sondern als gezielte Machtdemonstration gegen einen geplanten Kahlschlag.
Rund 2.900 der insgesamt 11.500 Arbeitsplätze in Köln sollen laut Ford bis Ende 2027 abgebaut werden. Die Gewerkschaft spricht von einem „sozialpolitischen Kahlschlag“ und wirft dem US-amerikanischen Mutterkonzern vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Hinter den Kulissen tobt längst ein rechtlicher Streit, der weit über den Kölner Standort hinaus reicht – und zentrale Fragen des deutschen Arbeitsrechts berührt: Wie weit reicht das Streikrecht in Deutschland? Welche Rolle spielen Sozialtarifverträge? Und wie lassen sich nationale Interessen in einem internationalen Konzern durchsetzen?
Streikrecht: Ein Grundrecht mit klaren Regeln
„Es ist Zeit, sich zu bewegen“, sagte Ford-Betriebsratschef Benjamin Gruschka, als die Urabstimmung beendet war. Das Ergebnis war eindeutig: 93,5 Prozent der IG-Metall-Mitglieder stimmten für einen unbefristeten Streik. Juristisch ist das bemerkenswert – und vollkommen legal. Denn obwohl das Streikrecht in Deutschland nicht gesetzlich kodifiziert ist, leitet sich seine Gültigkeit direkt aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Danach dürfen Gewerkschaften zur Sicherung von Arbeitsbedingungen Arbeitskämpfe führen.
Doch nicht jeder Streik ist automatisch rechtmäßig. Er muss bestimmten Kriterien genügen. Dazu gehört vor allem:
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Ein tariflich regelbares Ziel: Die IG Metall strebt einen Sozialtarifvertrag an – dieser soll Abfindungen, Qualifizierungsangebote und ggf. Transfergesellschaften regeln. Solche Inhalte sind klassische Tarifmaterie.
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Keine bestehende Friedenspflicht: Die IG Metall streikt nicht gegen einen laufenden Tarifvertrag, sondern für einen neuen – damit ist das Vorgehen zulässig.
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Verhältnismäßigkeit und Urabstimmung: Die Gewerkschaft hat das vorgeschriebene Quorum weit übertroffen. Auch die Dauer des Streiks – zunächst bis Donnerstagmorgen – wirkt angemessen angesichts der Dimension der geplanten Stellenstreichungen.
Arbeitsrechtler sehen in diesem Fall ein „Lehrbuchbeispiel“ für einen rechtlich einwandfreien Streik. Die Voraussetzungen sind erfüllt, die Zielsetzung ist legitim und das Arbeitskampfmittel ist angemessen.
Sozialtarifvertrag: Die rechtliche Waffe der Gewerkschaft
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein juristisches Instrument, das in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen hat: der Sozialtarifvertrag. Während klassische Tarifverträge Löhne und Arbeitszeit regeln, ist der Sozialtarifvertrag auf den „Ernstfall“ zugeschnitten – nämlich dann, wenn Betriebe schließen, auslagern oder massiv Personal abbauen.
Typische Inhalte eines Sozialtarifvertrags:
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Abfindungshöhen in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit
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Freiwilligenprogramme mit „goldenem Handschlag“
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finanzielle Absicherung durch Transfergesellschaften
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ergänzende Regelungen zum Kündigungsschutz
Für Arbeitnehmer ist der Sozialtarifvertrag oft das einzige Mittel, im Strukturwandel zu halbwegs akzeptablen Bedingungen den Arbeitsplatz zu verlieren. Für Arbeitgeber wiederum bedeutet er eine zusätzliche finanzielle Belastung, die möglichst vermieden wird – was zu erbitterten Verhandlungen führt.
Betriebsänderung und Mitbestimmung: Rechte des Betriebsrats
Laut § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) handelt es sich bei der geplanten Massenentlassung um eine „Betriebsänderung“. Ford ist damit verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln. Der Unterschied: Während der Sozialplan finanzielle Nachteile der Beschäftigten mildern soll, geht es im Interessenausgleich darum, ob und wie die Maßnahme durchgeführt wird.
Diese betrieblichen Verhandlungen laufen unabhängig vom tariflichen Arbeitskampf. Doch sie stehen in engem Zusammenhang. Ein erfolgreicher Sozialtarifvertrag könnte den Sozialplan finanziell erheblich verbessern – und so zum „doppelten Boden“ für die Belegschaft werden.
Konzernstruktur: Machtloses deutsches Management?
Ein besonderes Problem liegt in der internationalen Konzernstruktur: Die Ford-Werke GmbH ist lediglich eine Tochter der US-amerikanischen Ford Motor Company. Die unternehmerischen Entscheidungen – etwa zur Zukunft des Kölner Standorts – werden letztlich in Dearborn, Michigan, getroffen. Der deutsche Betriebsrat kann dort nicht mitreden.
Diese Asymmetrie hat auch rechtliche Folgen: Während in Deutschland starke Mitbestimmungsrechte existieren, gibt es auf Konzernebene keine zwingenden Vorschriften zur Einbindung nationaler Interessen. Zwar gibt es europäische Betriebsräte und konzerninterne Abstimmungen – aber keine effektive Kontrolle.
Brisant: Die Konzernmutter hat laut IG Metall jüngst eine Patronatserklärung (also eine Art Bürgschaft für wirtschaftliche Verpflichtungen) gekündigt. Ein Signal, das der Gewerkschaft als Beleg dient, dass Ford den Standort Köln bewusst „ausbluten“ lässt. Juristisch ist das schwer zu fassen – politisch aber höchst brisant.
Die ökonomische Perspektive: Ein Schrumpfkurs mit Ansage
Der Automobilmarkt in Europa macht es Ford nicht leicht. Wie das Center Automotive Research (CAR) in Bochum analysiert, sei Ford im Pkw-Segment „zu klein, zu teuer und nicht zukunftsfähig“. Die Elektromobilität fordert immense Investitionen, die Absatzmärkte schrumpfen, die Konkurrenz aus Asien wächst.
Die Konzernleitung argumentiert mit Sachzwängen: Ohne Stellenabbau könne Ford in Europa wirtschaftlich nicht überleben. Für die IG Metall ist das ein Totschlagargument – sie fordert nicht den Erhalt aller Arbeitsplätze um jeden Preis, sondern einen „fairen Wandel“. Dazu gehört für sie ein starker Sozialtarifvertrag.
Fazit: Arbeitskampf mit Signalwirkung
Der Streik in Köln ist mehr als ein lokaler Protest – er ist ein juristisches Exempel und ein Signal an andere Standorte, Branchen und Gewerkschaften. Er zeigt:
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Wie stark das Streikrecht in Deutschland verankert ist.
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Welche Rolle Sozialtarifverträge in Zeiten des Wandels spielen.
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Wo die Mitbestimmung an ihre Grenzen stößt – und welche Lücken internationale Konzernstrukturen hinterlassen.
Ob sich die IG Metall durchsetzen kann, bleibt offen. Doch der Kampf um Köln dürfte Nachwirkungen haben – rechtlich, politisch und ökonomisch. Und er stellt eine Grundsatzfrage: Wie kann Deutschland im globalen Wettbewerb zugleich wettbewerbsfähig und sozial bleiben?
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321