Investor Benko ist wegen Schädigung von Gläubigern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – seine Ehefrau wurde freigesprochen. In dem Prozess ging es um Vorwürfe, Wertgegenstände bei Angehörigen versteckt zu haben.
Der österreichische Unternehmer René Benko ist in seinem zweiten Insolvenzprozess erneut teilweise schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige wurde wegen Gläubigerschädigung zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt, wie das Landesgericht Innsbruck bekannt gab. Benkos mitangeklagte Ehefrau Nathalie wurde hingegen freigesprochen.
Bei dem Prozess ging es erneut um Konkursvergehen. Der Vorwurf der Anklage: Benko und seine Ehefrau sollen Geld und Wertgegenstände bei Angehörigen versteckt und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Konkret ging es um 120.000 Euro Bargeld sowie elf teure Uhren, Manschettenknöpfe und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro.
Gesamtstrafe soll aus zwei Urteilen gebildet werden
Der Schöffensenat erkannte Benko nun teilweise schuldig in Bezug auf die Uhren, sprach ihn aber frei beim Vorwurf des angeblich versteckten Bargeldes und anderer Gegenstände. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des Angeklagten an. Da der Schaden unter 300.000 Euro lag, kam ein geringerer Strafrahmen zum Tragen.
Bereits im Oktober war der Investor zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sobald dieser erste Richterspruch rechtskräftig wird, wird aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe gebildet. Eine bedingte Haftstrafe bedeutet eine Freiheitsstrafe, die nicht sofort vollstreckt, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird.
Verteidigung: „Hokuspokus“
Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung versucht, die Anklagepunkte zu zerpflücken. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht belegt und im Grunde „Hokuspokus“, so der Anwalt des Investors, Norbert Wess. Der Anwalt von Nathalie Benko, Michael Hohenauer, sagte, es gebe plausible Erklärungen für die Vorgänge.
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte ausgeführt, dass das Ehepaar rund um die Insolvenz Benkos als Einzelunternehmer in einem Tresor das Geld und elf teure Uhren deponiert habe. Der Kauf des Tresors, der bei Verwandten der Ehefrau aufgestellt wurde, sei von Nathalie Benko organisiert worden. Deshalb habe sie zur Tat und damit zur Schädigung der Gläubiger beigetragen, so die Anklage. Ein ehemaliger Sicherheits-Mitarbeiter der Benkos hatte den Ermittlern von dem Tresor erzählt.
Laut Staatsanwaltschaft war die Aussage Benkos nicht glaubwürdig, dass er jeweils vier Uhren bereits zu Weihnachten 2021 seinen zwei Söhnen im Alter von damals sechs und elf Jahren geschenkt habe. Auf Weihnachtsfotos von 2021 seien dem Alter der Kinder angemessene Geschenke zu sehen, sagte der Oberstaatsanwalt. „Teure Uhren und Manschettenknöpfe waren nicht dabei.“
Die Richterin meinte dagegen, theoretisch sei vieles möglich. Die Verteidigung argumentierte, dass Uhren-Geschenke in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich seien.
Weitere Anklagen erwartet
Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger verwies in seiner Zeugenaussage darauf, dass es Ungereimtheiten beim Vermögensverzeichnis von René Benko gegeben habe. Es sei ihm noch nie passiert, dass ein Schuldner erkläre, null Bargeld zu haben. Schon das habe ihn stutzig gemacht, sagte Grabenweger. In Presseberichten sei außerdem von einer wertvollen Uhrensammlung des Investors die Rede gewesen. Stattdessen habe Benko ihm aber nur drei Uhren präsentiert.
Die beiden Verfahren sind nur ein kleiner Ausschnitt der Vorwürfe, zu denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) ermittelt. Weitere Anklagen gelten als sicher. Die Holding des verschachtelten Immobilien- und Handelskonzern Signa war im November 2023 in die Insolvenz geschlittert. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.
