Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Diese wird seit Anfang des Jahres erhoben. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
In den drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren.
Auf dem Prüfstand des BFH stand zunächst das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Die Kläger hatten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage gerügt.
Eine Reform der Grundsteuer war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar.
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