Wer Google eine Frage stellt, bekommt auch Antworten einer Künstlichen Intelligenz. Der US-Internetriese nutzt dafür Inhalte Dritter – und gerät dafür nun ins Visier der EU-Aufsicht.
Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, seine Künstliche Intelligenz rechtswidrig mit Online-Inhalten Dritter gefüttert zu haben. Die zuständige Europäische Kommission leitet eine Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ein.
Konkret wirft die Behörde dem Tech-Riesen auch vor, den Inhalt von Dritten ohne entsprechende Kompensation zu nutzen, um die Ergebnisse für Suchanfragen anzubieten. Sie prüfe, ob Google Verlagen und Urhebern von Inhalten möglicherweise unfaire Bedingungen auferlege und gleichzeitig konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt habe, teilte Kommissions-Vizepräsidentin Teresa Ribera mit.
Die Spanierin sagte: „Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Informationszugang und eine lebendige Kreativlandschaft angewiesen.“ KI bringt bemerkenswerte Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, doch dieser Fortschritt dürfe nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.
Wer bei Google sucht, bekommt inzwischen auch KI-generierte Ergebnisse angezeigt. Es geht dabei sowohl um zusammenfassende Antworten auf Suchanfragen als auch um den erst vor wenigen Wochen in Deutschland gestarteten KI-Modus von Google. Letzterer beantworte Anfragen von Nutzern im konversationsähnlichen Stil eines Chatbots.
Bedenken gibt es darüber hinaus im Umgang mit Inhalten auf Googles Video-Plattform YouTube. Videoersteller müssen Google die Erlaubnis geben, ihre Videos für unterschiedliche Zwecke zu nutzen, darunter auch zum Training generativer KI-Modelle. Eine Vergütung dafür erhalten sie jedoch nicht. Gleichzeitig untersagt YouTube Wettbewerbern von Google, Plattforminhalte zum Training eigener KI-Systeme zu nutzen – ein möglicher Vorteil für Googles eigene KI-Entwicklungen.
Die EU-Kommission untersucht, ob Google durch die Praktiken eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte. Die Einleitung des Verfahrens bedeute noch keinen Nachweis eines Verstoßes, betonte die Brüsseler Behörde. Sie wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen. Gegen Google laufen auch andere Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße, etwa wegen möglicher Benachteiligung von Medien und Verlagen. Bei solchen Verfahren drohen hohe Geldbußen.
dpa/cvb
