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    Home » Doppelbesteuerung der Rente: Wer ist betroffen?
    Geschäftsideen

    Doppelbesteuerung der Rente: Wer ist betroffen?

    adminBy adminNovember 25, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    Doppelbesteuerung Rente: Ob Sie betroffen sind und was Sie tun können!
    Doppelbesteuerung Rente: Ob Sie betroffen sind und was Sie tun können!


    Die Umstellung der Rentenbesteuerung führt bei manchen Rentner zu einer Doppelbesteuerung. Wie Sie herausfinden, ob Sie betroffen sind, und was Sie dann dagegen tun können. (Foto: dpa)


    Foto: Peter Kneffel

    Phänomen Doppelbesteuerung: Warum Deutsche als Arbeitnehmer und Rentner Steuern zahlen

    In Deutschland müssen Rentner, bis auf weniger Ausnahmen, ihre Rente versteuern – auch im Steuerjahr 2025. Doch warum? Schließlich haben Arbeitnehmer doch Zeit ihres Arbeitslebens bereits eine Steuerlast zu tragen, von der wiederum die Rentenausschüttungen mitfinanziert werden. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass sinngemäß wie folgt: Renten werden in Deutschland als Einkünfte gewertet, ergo fallen auch Steuern an.

    Da in der Ansparphase die Rentenbeiträge steuerlich sehr unterschiedlich behandelt werden, ist auch die Besteuerung der Rente nicht einheitlich. Dieses Steuersystem führt bei vielen Menschen zu einer Doppelbesteuerung ihrer aktuellen oder künftigen Rentenbeiträge. Doch eine Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig, das stellte der Bundesfinanzhof in München bereits 2021 fest. Allerdings wurde das Rentensystem an sich in diesem Zusammenhang vom BFH als verfassungskonform bewertet.

    Weiterlesen

    Die Besteuerung der Renten in Deutschland ist seit Jahren umstritten, besonders wegen der Gefahr einer Doppelbesteuerung (auch „Zweifachbesteuerung“ genannt). Neue Gesetze sollen diese beheben, doch die Umsetzung bleibt komplex. Einige Jahrgänge können spürbar entlastet werden, während andere kaum Vorteile haben. Experten haben die Auswirkungen der Reform analysiert und liefern erste Ergebnisse dazu, wer profitiert und wer weiterhin benachteiligt bleibt.

    Auslöser Doppelbesteuerung: Gesetzesreform von 2005

    Das Phänomen der Doppelbesteuerung bei der Rente ist vergleichsweise jung: Früher mussten Beschäftigte die Einzahlungen zur Rente aus versteuertem Einkommen leisten, dafür waren die Rentenzahlungen dann steuerfrei. Das war die vorgelagerte Besteuerung. Doch dieses System musste der Gesetzgeber ändern, weil es zu einer Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten führte. Seit 2005 gilt nun der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, das heißt: Die Beiträge zur Rente blieben seitdem Schritt für Schritt steuerfrei, zunächst zu 60 Prozent, später mehr. Während die Rentenzahlungen schrittweise besteuert wurden. Seit 2005 zu mindestens 50 Prozent, mit jedem Jahr ein bisschen mehr.

    Ursprünglich sollte im Jahr 2040 gelten, dass Renten dann zu 100 Prozent besteuert würden. Jetzt aber ist dieser Zeitpunkt nach hinten gewandert und die Vollbesteuerung greift erst 2058. Dafür sind bereits seit 2023 die Beiträge zur Rente komplett steuerfrei möglich.

    Grundlage dieser Regelungen ist das Alterseinkünftegesetz von 2004: Es legt fest, wie der Jahrzehnte lange Übergang von der sogenannten vorgelagerten Rentenbesteuerung (zum Beispiel für Arbeitnehmer) zu einer nachgelagerten Besteuerung (für Rentner) genau geregelt wird. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 sollte damit Steuergerechtigkeit bei Renten und Pensionen geschaffen werden. Zudem sollte es sicherstellen, dass es während der Übergangsphase nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Doch das ansteigende Renteneintrittsalter und somit die schrittweise Umstellung des Systems, können dennoch zu einer doppelten Besteuerung führen.

    Rentenbesteuerung – so unterschiedlich wird Ihre Rente besteuert

    Die Ampelregierung hat 2024 beschlossen, die Doppelbesteuerung der Renten durch das Wachstumschancengesetz vermeiden. Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte, wodurch die volle Besteuerung erst 2058 erreicht wird. Laut Finanzmathematiker Werner Siepe profitieren die Jahrgänge 1975 bis 1980 am meisten. So können 1975 Geborene je nach Einkommen bis zu 23.522 Euro Steuervorteil erzielen, während die Jahrgänge 1960 und 1990 nur geringe Vorteile haben. Warum ist das so?

    Langfristige Auswirkungen der neuen Regelungen in der Rentenbesteuerung

    Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Belastung für Rentner sozialverträglicher zu gestalten. Die schrittweise Einführung verlängert die Übergangszeit, was den steuerfreien Anteil der Rente erhöht. Trotzdem gibt es weiterhin Doppelbesteuerungsfälle, insbesondere bei Selbstständigen und Alleinstehenden, da ihre Rentenbeiträge oft schon einmal versteuert wurden und im Ruhestand erneut besteuert werden.

    In einer von Werner Siepe durchgeführten Fallstudie von 2022 zeigt sich, dass die Jahrgänge unterschiedlich von den neuen Regelungen profitieren. Die Berechnungen basieren auf einer geschätzten jährlichen Steigerung des Besteuerungsanteils um 0,5 Prozent.

    • Während die Jahrgänge 1975 und 1980 durch die verlängerte Übergangszeit Steuervorteile von bis zu 23.522 Euro erzielen können, sind die Auswirkungen für andere Jahrgänge weniger positiv.
    • Die Jahrgänge 1960 und 1990 profitieren am wenigsten, mit einer Steuerersparnis von maximal 5.259 Euro. Kritiker betonen dazu, dass diese Ersparnisse lediglich eine Korrektur früherer Benachteiligungen sind und nicht als echte Steuervorteile gelten.

    Fazit der Experten: Rentenreform ist ein Fortschritt – aber nicht für alle

    Einige Gruppen bleiben von der Doppelbesteuerung betroffen. Die Gutachter rechneten exemplarisch mehrere Fallbeispiele durch und stellten fest: „Eine Doppelbesteuerung tritt für zahlreiche Kohorten auf, die in den nächsten Jahrzehnten in Rente gehen.“ Der Umfang der Doppelbesteuerung unterscheide sich dabei für alle Rentenzugangskohorten, erreiche aber (durch die Übergangsregelung) ungefähr um das Jahr 2058 seinen Höhepunkt. Also bei den Geburtsjahrgängen um 1991, die dann in Rente gehen. Für spätere Generationen gilt: „Das Doppelbesteuerungsproblem verschwindet“ also „bei Renteneintritt im Jahr 2070, da erst diese Kohorte sämtliche Beiträge zur Rentenversicherung vollständig als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht haben wird.“ Die Geburtsjahrgänge um 2003 dürfte es also nicht mehr betreffen.

    Risikogruppen für doppelte Besteuerung bei der Rente

    Experten raten Rentnern, Steuerunterlagen und Rentenmitteilungen aufzubewahren, um im Fall von Streitigkeiten ihre Rechte zu sichern. Die Diskussion über eine faire Rentenbesteuerung wird wohl weitergehen, auch wenn erste Verbesserungen umgesetzt wurden.

    TIPP: Bei Verdacht auf eine Doppelbesteuerung können Betroffene sich an das Finanzamt wenden. Dieses kann prüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt. Besonders betroffen können folgende Risikogruppen sein:

    • Rentner, die erst seit Kurzem in Ruhestand sind: Der steuerpflichtige Anteil der Rente kann höher sein, je später der Rentenbeginn eintritt.
    • Ehemalige Selbstständige: Je nachdem, wie viel ihrer Rentenversicherungsbeiträge sie selbst gezahlt haben – ohne Arbeitgeberzuschüsse – kann es auch hier zur doppelten Besteuerung kommen.
    • Alleinstehende Rentner: Weil hier die Hinterbliebenenrente wegfällt, fällt die steuerfreie Rentensumme vergleichsweise niedrig aus.
    • Männer: Sie haben eine statistisch niedrigere Lebenserwartung, was dazu führen kann, dass sie insgesamt weniger Rente erhalten – das wiederum bedeutet eine höhere Besteuerung.

    Eine Doppelbesteuerung errechnet sich übrigens so: Wenn die Summe der versteuerten Einkommen (bis zum Renteneintritt) höher ist als der steuerfreie Anteil der Rente, dann liegt laut Bundesfinanzhof eine Doppelbesteuerung vor. Zum steuerfreien Anteil der Rente dürfen dabei folgende Beträge nicht gerechnet werden: das steuerfreie Existenzminimum, die Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge, der Werbungskostenpauschbetrag sowie der Sonderausgabenpauschbetrag.

    Eine Entwarnung gibt es lediglich für alle, deren Renten unterhalb der Freibeträge für Rentner liegen. Wer also weniger als rund 1000 Euro im Monat erhält, wird nicht doppelt besteuert.

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