Der Mindestlohn für Pflegekräfte in Deutschland wird im nächsten Jahr und dann noch einmal im Jahr 2027 steigen, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Plänen des Arbeits- und Gesundheitsministeriums hervorgeht.
Der Mindestlohn für Pflegeassistenzberufe soll zum 1. Juli 2026 von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde steigen. Ein weiteres Jahr später, am 1. Juli 2027, soll der Mindestlohn dann auf 16,95 Euro angehoben werden.
Für ausgebildete Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhöht sich der Mindestlohn von derzeit 17,35 Euro auf 17,80 Euro pro Stunde und im gleichen Zeitraum dann auf 18,26 Euro.
Für Pflegekräfte soll der Mindestlohn im Jahr 2026 von 20,50 Euro auf 21,03 Euro steigen, in der zweiten Stufe soll der Mindestlohn auf 21,58 Euro steigen.
Für Pflegeheime gilt der Mindestlohn
Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro pro Stunde und gilt bundesweit für alle Arbeitnehmer.
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Allerdings sind auch Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, beispielsweise Pflegehelfer und Pflegepersonal, durch rollenspezifische Mindestlöhne geschützt.
Allerdings gelten diese besonderen Mindestlöhne nicht in allen Fällen. Wenn zum Beispiel eine Krankenschwester in einem Privathaushalt arbeitet.
Deshalb will das Bundesarbeitsministerium diese Mindestlöhne nun gesetzlich verankern.
Schätzungen zufolge arbeiten derzeit etwa 1,3 Millionen Pflegekräfte in Einrichtungen, die weniger als den empfohlenen Mindestlohn für Pflegearbeit zahlen.
Cornelia Pruffer-Stokes, Leiterin der Pflegekommission des Arbeitsministeriums, sagte, der Mindestlohn für die Pflege sei für die meisten Pflegekräfte weiterhin der einzige individuell durchsetzbare Rechtsanspruch.
Ab 2022 können Einrichtungen nur noch Verträge mit der Pflegekasse abschließen, wenn sie beispielsweise nach Mindestlohn zahlen.
Die Gewerkschaft Verdi fügte hinzu, dass diese Verpflichtung kein festes Lohnniveau für einzelne Pflegekräfte garantiere, sondern vielmehr ein Durchschnittsniveau aufrechterhalte, das dem Mindestlohn entspreche.
