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    Home » Braunkohletagebau: Waldbesitzer kämpft vor Verfassungsgericht gegen Enteignung
    Franchise

    Braunkohletagebau: Waldbesitzer kämpft vor Verfassungsgericht gegen Enteignung

    adminBy adminDezember 11, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Der Tagebau Nochten soll erweitert werden, bis 2038 darf die Firma Leag hier Kohle abbaggern. Ein Waldbesitzer aus Ostsachsen jedoch stellt sich dagegen: Er kämpft gegen die Enteignung seines Grundstücks.

    Wegen der Enteignung eines privaten Waldstückes für den Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen will der Eigentümer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der Mann möchte sich damit gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) wehren. Das Gericht stoppte die sogenannte Grundabtretung an den Energiekonzern Leag zum 1. Januar 2026 nicht, wie ein Sprecher bestätigte. Die Gründe für die Entscheidung will das OVG in der kommenden Woche mitteilen.

    Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an die Umweltgruppe Cottbus der Naturschutzvereins „Grüne Liga“ verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert.

    Die Leag plant, es für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern. Bis zum Jahr 2038 darf die Firma dort Kohle abbauen. Diese soll dann in den Kraftwerken Boxberg und Schwarze Pumpe zur Energiegewinnung verbrannt werden.

    Da der Eigentümer das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen reichte der Eigentümer vor gut einem Jahr Klage beim OVG in Bautzen ein.

    Anwalt: OVG-Entscheidung nicht nachvollziehbar

    Rechtsanwalt Philipp Schulte, der den Eigentümer vertritt, reagierte enttäuscht auf den jetzigen Beschluss des OVG. „Wir halten diese Entscheidung für mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgebot nicht vereinbar“, sagte er laut einer Mitteilung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele unmöglich machten.

    Aus Sicht der „Grünen Liga“ drohen bei Abbaggerung des Waldes möglicherweise Rutschungen in den Orten Rohne und Mulkwitz, ähnlich denen beim nahegelegenen Cottbuser Ostsee. An dem Gewässer, das aus dem früheren Tagebau Cottbus-Nord entstanden ist, kam es in den Jahren 2022 und 2023 zu Rutschungen des Ufers in der Nähe von Siedlungen. Daraufhin mussten Planungen zur Bebauung der Uferzone gestoppt werden. „Auch deshalb begrüßen wir es, wenn die Waldeigentümer nicht aufgeben“, sagte René Schuster von der „Grünen Liga“.

    dpa/krott



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