Seit Anfang Februar 2024 müssen Nutzer:innen von Amazons Streamingdienst Prime Video Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien in Kauf nehmen. Wer das nicht will, muss 2,99 Euro zahlen – zusätzlich zum normalen Abopreis.
Sammelklage gegen Amazon erweitert
Weil Amazon diese Änderungen zwar per E-Mail bekannt gab, aber nicht die Zustimmung der Nutzer:innen einholte, reichte die Verbraucherzentrale Sachsen im Frühjahr 2024 eine Sammelklage ein. Dieser haben sich bisher über 123.000 Prime-Kund:innen angeschlossen.
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Dabei handele es sich aber nur um einen Bruchteil der 17 Millionen betroffenen Prime-Kund:innen. „Deshalb fordern wir mit unserer zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Es geht um mindestens 1,8 Milliarden Euro
Auf einen Zeitraum von drei Jahren gerechnet soll es dabei um mindestens 1,8 Milliarden Euro gehen. Pro Nutzer:in gehen die Verbraucherschützer:innen dabei von knapp 36 Euro pro Jahr aus.
Es sei aber möglich, dass Amazon mit der neuen Werbung deutlich höhere Einnahmen erziele. Dann könnte es um deutlich mehr Geld gehen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen suggeriert.
Sollte Amazon vor Gericht unterliegen und die 1,8 Milliarden Euro – oder mehr – zahlen müssen, würden zunächst all jene entschädigt werden, die sich der Sammelklage angeschlossen haben. Der Rest der Milliardensumme gehe dann an die Bundesrepublik Deutschland, so eine Mitteilung der Verbraucherzentrale.
Verfahren über mehrere Jahre erwartet
Das Gerichtsverfahren werde wohl mehrere Jahre dauern, wie es bei heise.de heißt. Die Verbraucherschützer:innen sehen sich dafür „fachlich wie finanziell gerüstet“. Sie arbeiten mit der Kanzlei Hasfeld und Burford Capital zusammen, was Prozessführung und Finanzierung angeht.

Es ist übrigens noch möglich, sich der Sammelklage anzuschließen. Dazu müssen Amazon-Kund:innen bis mindestens 5. Februar 2024 über ein Prime-Abo verfügt haben. Das werbefreie Zusatzabo ist derweil keine Voraussetzung.
Online-Anmeldung weiter möglich
Auf dieser Website gibt es die Online-Anmeldung, weitere Informationen und eine Ausfüllhilfe. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt sich kämpferisch: „Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen“, so Verbraucherschützer Hummel.
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