Ein neues iPad für 15 Euro. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Doch die italienische Mediamarkt-Schwester Mediaworld hat Inhaber:innen ihrer Kundenkarte genau ein solches Angebot gemacht.
Mediaworld: iPad für 15 Euro ausgehändigt
Wer rechtzeitig zuschlug, konnte nicht nur die Online-Bestellung abschließen, sondern bekam das eigentlich zum Preis von 879 Euro angebotene Gerät in der Filiale auch problemlos ausgehändigt, wie Wired berichtet. Wie sich später herausstellte, handelte es sich aber doch um einen Fehler. Und nun?
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Kund:innen, die das 15-Euro-iPad bestellt und erhalten hatten, bekamen elf Tage nach der Aktion eine E-Mail von Mediaworld, in der sie aufgefordert wurden, das Gerät zurückzubringen. Im Austausch sollten sie die schon bezahlten 15 Euro zurückerhalten und bekämen noch einen 20-Euro-Gutschein obendrauf.
Unternehmen will Geld oder Geräte zurück
Diejenigen, die das iPad behalten wollten, sollten eine Nachzahlung von 714 Euro leisten. Statt dem 98-prozentigen Rabatt wurde ihnen damit ein Nachlass von 150 Euro gewährt. Der Begründung von Mediaworld zufolge sei der Preis eindeutig fehlerhaft gewesen.
In den entsprechenden AGB findet sich Wired zufolge allerdings kein Hinweis auf mögliche Konsequenzen im Fall von fehlerhaften Preisangaben des Unternehmens. Also darf Mediaworld die Geräte einfach so zurückfordern?
Preis laut Unternehmen erkennbar falsch
Mediaworld sieht sich im Recht. Schließlich, so ein Firmensprecher, habe es sich klar ersichtlich um einen technischen Fehler gehandelt. Der fehlerhafte Preis sei nur für sehr kurze Zeit angezeigt worden und weiche erkennbar sehr stark von dem normalen Preis ab.
Warum die Mitarbeiter:innen die Geräte aushändigten und dem Unternehmen der Fehler offenbar erst elf Tage später auffiel, erklärte der Mediaworld-Sprecher nicht. Tatsächlich ist die rechtliche Lage etwas verzwickter als das Unternehmen sie darstellt.
Bei dem aktuell vorliegenden Schreiben handele es sich zunächst einmal um ein Angebot, das die Kund:innen einfach ignorieren könnten, so der auf Verbraucherrecht spezialisierte Anwalt Massimiliano Dona. Mediaworld habe allerdings die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hätten Kunden den Fehler erkennen müssen?
Dafür sei entscheidend, dass das Unternehmen glaubhaft machen könne, dass die Kund:innen den Fehler bemerkten und nicht davon ausgingen, dass es sich um eine besondere Preisaktion handele. Das wiederum sei vielleicht bei Personen möglich, die gleich mehrere Geräte kauften, um sie gleich weiterzuverkaufen.
Aber war das ganz sicher auch für eine Privatperson erkennbar? Insbesondere angesichts der aktuellen Black-Friday-Saison, in der Verbraucher:innen mit Schnäppchenangeboten überhäuft werden?
Mediaworld kann den Rechtsweg beschreiten
„Aus rechtlicher Sicht dreht sich alles um die Fähigkeit der Käufer:innen zu erkennen, dass der Preis falsch war“, wie Dona gegenüber Wired erklärt. „Dies ist der eigentliche entscheidende Faktor, der sowohl im Hinblick auf den von Mediaworld genutzten Vertriebskanal als auch auf die Professionalität des Käufers im Kontext betrachtet werden muss.“

Ob Mediaworld das Ganze auf sich beruhen lässt oder tatsächlich den Rechtsweg einschlägt, muss sich zeigen. Vielleicht sehen ja auch genügend Personen ein, dass sie das iPad doch lieber zurückgeben sollten.
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